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Sascha Schneide/amh-online.de
Sie brauchen Unterstützung in Sachen Ausbildung? Die Ausbildungsberatung hilft gerne weiter.

AusbildungsberatungFragen zur Ausbildung?

Hannover.- (ve) Ob Konflikt, Förderungen oder Rechtliches: Die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Hannover hilft Ihnen gerne weiter – und das kostenlos. Ausbildungsberater Peter Schaal im Interview.

Herr Schaal, warum ist es wichtig, dass Handwerksbetriebe überhaupt ausbilden?

Schaal: Das zentrale Thema ist natürlich die Fachkräftesicherung. Ohne junge Leute, die nachkommen, um die bestehenden Betriebe zu übernehmen, wird es schwierig für das Handwerk. Es liegt insofern auch eine gesellschaftliche Verantwortung bei den Betrieben den Nachwuchs darauf vorzubereiten. Ausbildende Betriebe können die Nachwuchskräfte aus den eigenen Reihen passgenau auf die Anforderungen des eigenen Betriebs vorbereiten. Bei Übernahme entfallen Einarbeitungs- sowie Rekrutierungskosten und die jungen Talente bringen frischen Wind in bestehende Prozesse. Das wiederum sorgt insgesamt für ein besseres Image und verbessert die Außendarstellung des Betriebs.

Wer darf denn eigentlich ausbilden und was muss der Betrieb beachten?

Schaal: Grundsätzlich darf jeder ausbilden, der persönlich und fachlich geeignet ist oder einen entsprechenden Ausbilder oder Ausbilderin beschäftigt. Außerdem muss die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Vermittlung der Inhalte des Ausbildungsrahmenplans geeignet sein. Bei jeder erstmaligen Ausbildung prüft die Handwerkskammer im Rahmen eines Betriebsbesuchs, ob die betrieblichen und personellen Voraussetzungen vorhanden sind. Bei der Erstausbildung ist es ratsam, frühzeitig mit uns einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Können Betriebe ihre Lehrlinge auch in Teilzeit ausbilden?

Schaal: Voraussetzung der Teilzeitberufsausbildung ist, dass sich Ausbildende und Auszubildende einig sind. Die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit in Teilzeit wird auf 50 Prozent begrenzt. Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung ist auf höchstens das Eineinhalbfache der in der Ausbildungsordnung für eine Berufsausbildung in Vollzeit festgelegten Ausbildungsdauer beschränkt. So verlängert sich zum Beispiel die Ausbildungsdauer bei einer dreijährigen Ausbildung, bei der die Parteien eine Kürzung der täglichen Ausbildungszeit um 50 Prozent vereinbart haben, bei gleichbleibender Teilzeitregelung nicht um 100 Prozent auf sechs Jahre, sondern auf maximal viereinhalb Jahre.

Seit Jahresbeginn gilt eine neue Mindestausbildungsvergütung. Worauf müssen Betriebe achten?

Schaal: Die Mindestausbildungsvergütung erhöht sich für jedes Ausbildungsjahr. Im zweiten Ausbildungsjahr beträgt die Steigerung 18 Prozent (von 649 auf 766 Euro), im dritten Jahr 35 Prozent (von 649 auf 876 Euro) und im vierten Jahr 40 Prozent (von 649 auf 909 Euro). Ausnahmen sind allerdings möglich, wenn ein Tarifvertrag eine geringere Vergütung vorsieht und der Betrieb tarifgebunden ist. Betriebe, die Auszubildende in Teilzeit beschäftigen, dürfen die Vergütung auch unterhalb der Mindestausbildungsvergütung kürzen. Sie muss aber noch als angemessen gelten.

Was ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und die assistierten Ausbildung AsA flex?

Schaal: Grundsätzlich werden Auszubildende bezuschusst, die außerhalb des Elternhaushaltes leben, da die Ausbildungsstätte unverhältnismäßig weit vom Elternhaus entfernt liegt und sie keine ausreichende Vergütung zur Deckung des Lebensunterhaltes erhalten. Sie gilt außerdem für diejenigen, die über 18 Jahre sind, einen eigenen Haushalt führen, verheiratet sind oder waren, mit mindestens einem Kind, oder aus anderen schwerwiegenden Gründen nicht bei ihren Eltern leben können.

Die assistierte Ausbildung AsA flex, vormals ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH), ist für Jugendliche gedacht, bei denen das Erreichen des Ausbildungszieles in Frage steht. Hierbei kann es sich um schulische oder sprachliche Defizite oder Probleme im sozialen Umfeld handeln. Der Auszubildende erhält Förderunterricht oder sozialpädagogische Begleitung in Kleingruppen.

Wie helfen Sie, wenn es zu einem Konflikt zwischen Azubi und Betrieb kommt?

Schaal: Wir bieten lösungsorientiere Schlichtungsgespräche an, meist vor Ort im Ausbildungsbetrieb oder an einem neutralen Ort. Wenn es schon um drohende Kündigungen oder um einen drohenden Aufhebungsvertrag geht, unterstützen wir ebenfalls, indem wir Möglichkeiten zu einem Ausbildungsplatzwechsel aufzeigen. Die Einordnung des Konflikts orientiert sich dabei immer an den rechtlichen Vorgaben. Wir beraten dabei als neutrale dritte Person und sind keinem Vertragspartner verpflichtet. Alles, was wir mit den Konfliktpartnern besprechen, bleibt unter uns - wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. (11.04.2024)



 



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