Wie viel, warum, wofür?

Marc MühlbachLupe
Anfang März haben die Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Hannover den Beitragsbescheid für das Jahr 2009 erhalten. In diesem Zusammenhang tauchen immer wieder Fragen auf, denn nicht jedem Unternehmer ist klar, was er dafür alles an Leistungen geboten bekommt. Marc Mühlbach, Leiter der Abteilung Finanzen und Betriebsorganisation der Handwerkskammer, beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Beitrag.

Warum müssen Handwerksbetriebe den Kammerbeitrag zahlen?

Mühlbach: Die Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer ergibt sich durch die Handwerksordnung, einem Bundesgesetz. Die genauen Modalitäten der Beitragszahlung legt jede Handwerkskammer selbständig in einer Beitragsordnung fest.

Wer bestimmt die Beitragshöhe?

Mühlbach: Die gewählten Handwerkerinnen und Handwerker der Vollversammlung der Handwerkskammer beschließen mit dem Haushaltsplan die Beitragshöhe. Dabei wird zwischen dem fixen Grundbeitrag und dem Zusatzbeitrag unterschieden, der sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Mitgliedsbetriebe orientiert.

Welche Bemessungsgrundlage gilt für das Jahr 2009?

Mühlbach: Die Basis für die Berechnung des Zusatzbeitrages des Jahres 2009 ist der Gewerbeertrag des Jahres 2006. Sollte vom Finanzamt kein Gewerbeertrag festgesetzt worden sein, wird der steuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb des Jahres 2006 herangezogen.

Warum müssen auch Betriebe den Kammerbeitrag zahlen, die noch nie bewusst Leistungen in Anspruch genommen haben?

Mühlbach: Alle Handwerksbetriebe profitieren von der Arbeit der Handwerkskammer, auch wenn es ihnen nicht bewusst ist. Wir bündeln die Interessen aller Handwerker und vertreten ihre Anliegen kompetent und engagiert gegenüber der Politik und in der Öffentlichkeit. Außerdem beraten wir unsere Mitgliedsbetriebe fachkundig auf vielen Gebieten und bieten in unseren fünf Bildungseinrichtungen eine Fülle von maßgeschneiderten Fort- und Weiterbildungsangebote an.


Was müssen Betriebe tun, bei denen die Beitragsbemessungsgrundlage nicht mit dem Gewerbesteuer- oder dem Einkommenssteuerbescheid übereinstimmt?

Mühlbach: Die aktuellen Steuerbescheide sollten uns umgehend zugesendet werden, damit ein korrigierter Beitragsbescheid erstellt werden kann.

Wann beginnt und endet die Beitragspflicht?

Mühlbach: Die Beitragspflicht beginnt mit der Eintragung in der Handwerksrolle und endet mit der Löschung bei der Handwerkskammer. Für Existenzneugründer gibt es in den ersten vier Jahren reduzierte Beitragssätze. Damit wir die Beitragshöhe korrekt erstellen können, sollten uns unsere Mitglieder beitragsrelevante Veränderungen möglichst schnell mitteilen.

Wie kommt die Handwerkskammer Betrieben entgegen, die Probleme mit der Beitragszahlung haben?

Mühlbach: In solchen Fällen können die Unternehmer bei der Handwerkskammer eine Ratenzahlung beantragen.



Weitere Fragen?
Hannelore Grünig aus der Beitragsabteilung der Handwerkskammer Hannover beantwortet sie gerne.

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online seit 09. Mrz 2009, aktualisiert am 04. Sep 2009

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