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Steuerrechtsänderungen zum 1. Januar 2010Hannover.- (sw) Die Konjunkturpakete I und II, das Bürgerentlastungsgesetz und das so genannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz haben umfangreiche steuerrechtliche Änderungen zur Folge, die seit dem 01. Januar 2010 in Kraft getreten sind.. Das Handwerk profitiert hierbei insbesondere von verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten und von den Korrekturen am Einkommensteuertarif und bei der Erbschaftsteuer. Eine Übersicht mit den wichtigsten Änderungen auf den Gebieten der Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer und Energiesteuer steht für Sie als Download bereit. (27.01.2010) Ansprechpartner: Dipl.-Oec. Jörg Hagemann
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