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Am 01. Januar 2010 ist das Mehrwertsteuer-Paket in Kraft getretenHannover.- (sw) Am 01. Januar 2010 ist das sog. Mehrwertsteuer-Paket, das vom Europäischen Rat 2008 beschlossen wurde, in Kraft getreten. Es besteht im wesentlichen aus einer Richtlinie zum Ort der Leistung und aus einer Richtlinie zur Erstattung der Umsatzsteuer an Unternehmer im EU-Ausland. Danach müssen Unternehmer, die sich Vorsteuerbeträge vergüten lassen wollen, die in einem anderen EU-Staat entstanden sind, ihren Vergütungsantrag nicht mehr bei der ausländischen Finanzverwaltung einreichen, sondern bei der Finanzverwaltung ihres Landes. In Deutschland ist hierfür die Bundeszentrale für Steuern zuständig. Ein Merkblatt mit den wichtigsten Regelungen und Auswirkungen für Handwerksbetriebe, die grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen, steht hier für Sie zum Download bereit. (27.01.2010) Ansprechpartner: Jörg Hagemann
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