Bürokratisch und mittelstandsfeindlich: Handwerkskammer Hannover gegen Ausbildungsplatzabgabe
Hannover, 24. März 2004.- Die Handwerkskammer Hannover wendet sich entschieden gegen das Gesetz zur Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe, das in der kommenden Woche in erster Lesung in den Bundestag eingebracht werden soll. „Durch die Erhebung einer solchen Umlage entstehen keine zusätzlichen Ausbildungsplätze“, warnt Handwerkskammerpräsident Walter Heitmüller. „Es handelt sich vielmehr um ein bürokratisches Ungetüm, das nur zu einer Verstaatlichung des bewährten dualen Systems der beruflichen Bildung und zu höheren Kosten führen wird.“
Heitmüller verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Ausbildungsplatzbilanz des Handwerks ausgesprochen positiv ist. Immerhin jeder 10. der rd. 5,1 Mio. Beschäftigten im Handwerk ist ein Auszubildender. Selbst im vergangenen Jahr mit seinen ausgesprochen schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit die Ausbildungsbereitschaft im Handwerk des Kammerbezirks Hannover wieder ausgesprochen hoch gewesen. Davon zeugten nicht zuletzt die 3.722 Ausbildungsverträge, die bis zum 31.12.2003 neu in die Lehrlingsrolle eingetragen wurden. Dies bedeutet eine Steigerung der „stabilen Ausbildungsverhältnisse“ - also der Lehrverträge, die nicht innerhalb der Probezeit wieder aufgelöst wurden – um 22 bzw. um 0,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Besonders erfreulich stellte sich die Situation in der Region Hannover dar. Hier nahm die Zahl der neuen Lehrverträge sogar um 6,76 % zu.
Auch im europäischen Vergleich werden die Vorteile des dualen Systems der beruflichen Bildung nach Ansicht von Dr. Carl-Michael Vogt, Leiter der Abteilung Berufliche Bildung der Handwerkskammer Hannover, deutlich sichtbar. So liege die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland bei den unter 25jährigen bei 9,7 Prozent. In Frankreich, wo seit 1925 ein Ausbildungsfonds besteht, der aus Abgaben der Unternehmen finanziert wird, sei dieser Prozentsatz mehr als doppelt so hoch (20,7 %). „Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass reglementierte Systeme kein Allheilmittel sind“, so Vogt. Er gibt darüber hinaus zu bedenken, dass eine Ausbildungsplatzabgabe auch diejenigen Unternehmen im Handwerk mit zusätzlichen Kosten belasten würde, die die von ihnen angebotenen Ausbildungsplätze nicht besetzen können. „Dieses Problem ist in den letzten Jahren in vielen Handwerksbetrieben immer größer geworden. Allein im vergangenen Jahr blieben im Handwerkskammerbezirk Hannover rund 400 Ausbildungsplätze unbesetzt, weil geeignete Bewerberinnen und Bewerbern fehlten.“
Vogt ist zudem der Überzeugung, dass das Gesetz beschäftigungsfeindlich ist, weil es bei der Auslösung der Abgabepflicht mit „Beschäftigungsgrenzen“ arbeitet und bei den konkreten einzelbetrieblichen Belastungen auf sog. „Pro-Kopf-Abgabebeträge“ abstellt. Außerdem hält er den Entwurf auch für verfassungsrechtlich bedenklich, da selbst Vertreter der Bundesagentur für Arbeit bislang nicht bestritten haben, dass die Daten über gemeldete Berufsausbildungsstellen und noch nicht vermittelte Bewerber, die als Grundlage des Umsetzungsbeschluss des Kabinetts dienen und folglich Ursache für Geldbewegungen und Betriebsbelastungen im Milliardenbereich sein können, nicht ausreichend konkret sind. Schließlich gibt es, so Vogt, keine Meldepflichten gegenüber der Arbeitsagentur, weder für Jugendliche, noch für Betriebe.
Ansprechpartner für die Presse:
Dr. Sabine Wilp