Handwerkskammer Hannover fordert handwerksgerechte Umsetzung der Reform der Rundfunkfinanzierung

Hannover.- (sw) Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich im Juni 2010 auf Eckpunkte für eine Reform der Rundfunkfinanzierung verständigt, die in den nächsten Monaten die Grundlage für die Erarbeitung eines Staatsvertrages bilden sollen. Die Handwerkskammer Hannover hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder für eine grundlegende Reform des Finanzierungssystems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingesetzt, da die heutige gerätebezogene Gebühr nicht mehr der technischen Entwicklung entspricht und viele Ungerechtigkeiten verursacht. 

Die vorgestellten Eckpunkte der Reform sind allerdings enttäuschend. Nach Auffassung der Kammer wurde die Chance zu einer konsistenten Systemreform und Vereinfachung verpasst. Und was noch schlimmer ist: statt der versprochenen Entlastung des Mittelstandes droht eine massive Mehrbelastung gerade kleinerer und mittelgroßer Unternehmen. Diese kann nach Berechnungen der Handwerkskammer Hannover in Einzelfällen bis zu mehreren Tausend Euro betragen.

So sollen zukünftig alle Betriebe (sowie ihre Betriebsstätten) durch die neue Rundfunkabgabe belastet werden, auch die Unternehmen, die bisher bewusst keine Rundfunkgeräte genutzt haben. Massive Steigerungen drohen auch der übergroßen Mehrheit der Betriebe, die bisher nur Radiogeräte verwenden. Der Ansatz einer pauschalen Abgabe auf dem Niveau der heutigen Fernsehgebühr ist in Hinblick auf handwerkliche Unternehmen ungeeignet. In Privathaushalten mag die pauschale Annahme, dass dort ein Fernseher zum Empfang bereit gehalten wird, berechtigt sein. Im handwerklichen Bereich werden höchstens im Einzelfall Fernseher zum Empfang bereit gehalten. Die Handwerkskammer Hannover geht davon aus, dass die Betriebe durch das neue System erheblich zusätzlich belastet werden, da die Pauschalgebühr deutlich über der heutigen Grundgebühr (Radiogebühr) liegt. Je nach Größe würde die Beitragspflicht mindestens ca. 70 bzw. 215 Euro im Jahr betragen. Die Einbeziehung von Fahrzeugen verursacht weitere Belastungen.

Die Kammer setzt sich daher dafür ein, dass bei der anstehenden Formulierung des Staatsvertrages handwerks- und mittelstandsgerechte Regelungen gefunden werden. Notwendig ist eine mittelstandsgerechte Anpassung der Beitragsstaffelung, die Orientierung der Abgabe an der Gesamtzahl eines Betriebes und nicht an einzelnen Betriebsstätten,  der Verzicht auf die Einbeziehung von Fahrzeugen sowie die Gleichbehandlung der Bildungseinrichtungen des Handwerks mit Schulen und Universitäten. (18.08.2010)

 

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Kontakt:

Dipl.-Ing. Dipl.-Oec. Dietmar Rokahr

  

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online seit 18. Aug 2010, aktualisiert am 18. Aug 2010

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