Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)
Bis zum Jahr 2013 fördert das Land Niedersachsen mit dem Programm IWiN die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen. Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN) ist ein Programm im Rahmen der niedersächsischen Ziel 3-Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Wer in den Genuss der Förderung kommen kann, wie und wofür Anträge gestellt werden können, wie hoch die Förderung ist und wer Sie bei der Antragstellung unterstützt – das erfahren Sie hier.
Ziel der Förderung:
Durch die Förderung von individuellen Weiterbildungsmaßnahmen soll der Strukturwandel in Niedersachsen unterstützt werden. Es stehen Finanzmittel des Landes Niedersachsen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können Weiterbildungsmaßnahmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung. Dies gilt für einzelne Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Niedersachsen sowie für einzelne Betriebsinhaber/innen von Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten (ohne Azubis).
Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen sich auf die Vermittlung von Fach-, Sozial- oder Methodenkompetenz beziehen und sollten mindestens 30 Stunden umfassen. Maßnahmen, die der ausschließlichen Vermittlung von Grundkenntnissen dienen, sind nicht förderfähig. Die Maßnahmen sollen der Förderung der Chancengleichheit dienen, so dass ein hoher Frauenanteil bei den Qualifizierungen angestrebt wird.
Wie hoch ist die Förderung?
Über die Höhe der Förderung aus dem ESF entscheidet die Regionale Anlaufstelle für ESF geförderte Weiterbildung auf Grundlage Ihres vorgelegten Antrages. Bis zu 90% der Qualifizierungskosten können gefördert werden. Für Betriebsinhaber ist eine Förderung bis max. 50% der Qualifizierungskosten möglich. Die Förderhöchstgrenze beträgt je Unternehmen 4.000,- € innerhalb eines Kalenderjahres.
Wer kann Anträge stellen?
Alle Handwerksbetriebe und Betriebe, die zu kleinen und mittleren Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter/innen) gehören und ihren Betriebssitz in Niedersachsen haben.
Bitte unbedingt beachten: Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn der geplanten Qualifizierung! Die Anträge müssen mindestens drei Wochen vor der rechtsverbindlichen Anmeldung beim Weiterbildungsträger vollständig und korrekt ausgefüllt vorliegen.
Wo stellen Sie den Antrag?
Zur Antragstellung und Beratung wenden Sie sich bitte an die Regionale Anlaufstelle:
Handwerkskammer Hannover
Förderungs- und Bildungszentrum
Seeweg 4
30827 Garbsen
Weitere Informationen:
www.iwin-niedersachsen.de
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Maike Meyer
Dorothee Rieger
online seit 08. Sep 2010, aktualisiert am 03. Apr 2012
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