Schattenseiten einer Reform
Hannover, 24. Januar 2005.- Am 01. Januar 2004 ist die Novelle der Handwerksordnung in Kraft getreten ist. Damit wurden die Anlagen A und B zur Handwerksordnung geändert. Seither enthält die Anlage A nur noch 41 Berufe, in denen der Meisterbrief weiterhin die Voraussetzung für die Selbständigkeit im Handwerk bildet. Die übrigen 53 Handwerke, die in der Anlage B1 zusammengefasst sind, sind zulassungsfrei. Ihre selbständige Ausübung setzt keinen Befähigungsnachweis voraus. Das handwerksähnliche Gewerbe - die bisherige Anlage B - wird jetzt in der Anlage B2 geführt.
Mit dieser Gesetzesänderung wollte die Bundesregierung Existenzgründungen im Handwerk erleichtern, eine Gründerwelle im Handwerk in Gang setzen, mehr Betriebsgründungen erreichen und damit mehr Arbeits- und mehr Ausbildungsplätze schaffen. Damit sollte nicht nur das deutsche Handwerksrecht europafest gemacht, sondern auch ein Beitrag zur Deregulierung sowie zum Abbau von Schwarzarbeit geleistet werden.
Wer sich mit einem oberflächlichen Blick auf die Statistik begnügt, der könnte den Eindruck gewinnen: die Ziele des Gesetzgebers sind erreicht worden. Denn in der Tat ist der Betriebsbestand im Gesamthandwerk seit Inkrafttreten der Novelle gestiegen. Am 31.12.2004 waren insgesamt 16.384 Betriebe in der Rolle verzeichnet und damit 527 mehr als am 31.12.2003. Dies entspricht einer Zunahme um 3,3 %.
Allerdings: wenn man sich die Zahlen genauer anschaut, dann werden die Schattenseiten der Reform deutlich sichtbar. Denn der Zuwachs bei den Betriebszahlen resultiert zu einem großen Teil aus einem Anstieg in den zulassungsfreien B1-Handwerken. Die mit Abstand größte Zunahme der Betriebszahlen ist bei den Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern (+195) sowie bei den Gebäudereinigern (+49) zu beobachten.
Bedenklich stimmt die Handwerkskammer Hannover in diesem Zusammenhang, dass in den 12 Monaten seit Inkrafttreten der neuen Handwerksordnung zwar die Betriebszahlen gestiegen sind. Umsätze, Erträge und die Zahl der Beschäftigten sind allerdings im gleichen Zeitraum zurückgegangen. Danach waren am 31.12.2004 108.080 Menschen im Handwerk des Kammerbezirks beschäftigt. Das entspricht einem Rückgang von 3,5 %. Der Umsatz betrug 2004 6,79 Mrd. Euro. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang von 2,1 %.
Darüber hinaus mehren sich die Anzeichen dafür, dass mit dem neuen Handwerksrecht eine Dequalifizierungsspirale in Gang gesetzt wurde, denn der weit überwiegende Teil der neu eingetragenen Betriebsinhaber in den zulassungsfreien B1-Berufen hat keine einschlägige Qualifikation vorzuweisen. Daher steht zu befürchten, dass die Ausbildungsleistungen des Handwerks zumindestens mittelfristig in Gefahr geraten. Denn die neue Handwerksordnung konterkariert alle Bemühungen, die Ausbildungsleistungen der Handwerksbetriebe zu sichern und zu stärken. Wir müssen davon ausgehen, dass in den B1-Handwerken künftig weniger ausgebildet werden wird, denn wer einen Beruf selbst nicht erlernt hat, kann ihn auch nicht weiter vermitteln.
Bedenklich stimmt die Entwicklung bei den neuen B1-Betrieben aber auch noch aus einem anderen Grund. Mit Fug und Recht darf man bezweifeln, dass Betriebe, die ohne jede fachspezifische Qualifikation gegründet wurden, sich am Markt mittel- oder langfristig behaupten können. Dies zeigte sich in der Vergangenheit schon im handwerksähnlichen Gewerbe, in dem die Qualifikationsstruktur noch schlechter als in den zulassungsfreien Handwerken ist.
Mit dieser Gesetzesänderung wollte die Bundesregierung Existenzgründungen im Handwerk erleichtern, eine Gründerwelle im Handwerk in Gang setzen, mehr Betriebsgründungen erreichen und damit mehr Arbeits- und mehr Ausbildungsplätze schaffen. Damit sollte nicht nur das deutsche Handwerksrecht europafest gemacht, sondern auch ein Beitrag zur Deregulierung sowie zum Abbau von Schwarzarbeit geleistet werden.
Wer sich mit einem oberflächlichen Blick auf die Statistik begnügt, der könnte den Eindruck gewinnen: die Ziele des Gesetzgebers sind erreicht worden. Denn in der Tat ist der Betriebsbestand im Gesamthandwerk seit Inkrafttreten der Novelle gestiegen. Am 31.12.2004 waren insgesamt 16.384 Betriebe in der Rolle verzeichnet und damit 527 mehr als am 31.12.2003. Dies entspricht einer Zunahme um 3,3 %.
Allerdings: wenn man sich die Zahlen genauer anschaut, dann werden die Schattenseiten der Reform deutlich sichtbar. Denn der Zuwachs bei den Betriebszahlen resultiert zu einem großen Teil aus einem Anstieg in den zulassungsfreien B1-Handwerken. Die mit Abstand größte Zunahme der Betriebszahlen ist bei den Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern (+195) sowie bei den Gebäudereinigern (+49) zu beobachten.
Bedenklich stimmt die Handwerkskammer Hannover in diesem Zusammenhang, dass in den 12 Monaten seit Inkrafttreten der neuen Handwerksordnung zwar die Betriebszahlen gestiegen sind. Umsätze, Erträge und die Zahl der Beschäftigten sind allerdings im gleichen Zeitraum zurückgegangen. Danach waren am 31.12.2004 108.080 Menschen im Handwerk des Kammerbezirks beschäftigt. Das entspricht einem Rückgang von 3,5 %. Der Umsatz betrug 2004 6,79 Mrd. Euro. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang von 2,1 %.
Darüber hinaus mehren sich die Anzeichen dafür, dass mit dem neuen Handwerksrecht eine Dequalifizierungsspirale in Gang gesetzt wurde, denn der weit überwiegende Teil der neu eingetragenen Betriebsinhaber in den zulassungsfreien B1-Berufen hat keine einschlägige Qualifikation vorzuweisen. Daher steht zu befürchten, dass die Ausbildungsleistungen des Handwerks zumindestens mittelfristig in Gefahr geraten. Denn die neue Handwerksordnung konterkariert alle Bemühungen, die Ausbildungsleistungen der Handwerksbetriebe zu sichern und zu stärken. Wir müssen davon ausgehen, dass in den B1-Handwerken künftig weniger ausgebildet werden wird, denn wer einen Beruf selbst nicht erlernt hat, kann ihn auch nicht weiter vermitteln.
Bedenklich stimmt die Entwicklung bei den neuen B1-Betrieben aber auch noch aus einem anderen Grund. Mit Fug und Recht darf man bezweifeln, dass Betriebe, die ohne jede fachspezifische Qualifikation gegründet wurden, sich am Markt mittel- oder langfristig behaupten können. Dies zeigte sich in der Vergangenheit schon im handwerksähnlichen Gewerbe, in dem die Qualifikationsstruktur noch schlechter als in den zulassungsfreien Handwerken ist.
online seit 15. Feb 2006, aktualisiert am 20. Feb 2006
Seite empfehlen
- Weiterbildung
- Weiterbildungsberatung
- Weiterbildungsprogramm online
- Fördermöglichkeiten
- Der Weg zum Meister
- Firmen- und Inhouseschulungen
- Beratung
- Gründung
- Betriebsführung
- Nachfolge
- Umwelt
- Recht
- Ausbildungsberatung
- Weiterbildungsberatung
- Beratungszentrum Bundeswehr - Wirtschaft
- Technologie-Transfer-Stelle
- Handwerk regional
- Was ist Handwerk?
- Zahlen, Daten, Fakten
- Konjunkturberichte
- Handwerksorganisation
- Links zu weiteren Organisationen