KfW-Zuschuss für Baubegleitung durch Handwerksmeister

Hannover.- (ah) Wenn alte Häuser auf das Energieverbrauchsniveau von Neubauten gebracht werden sollen, müssen häufig viele Gewerke gleichzeitig aktiv werden. Dabei ist meist auch der Aufwand für die Vorplanung und die Betreuung der Baustellen höher als bei "normalen" Projekten. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt bei solchen Projekten jetzt einen Zuschuss für die "Baubegleitung" - zum Beispiel durch einen Handwerksmeister, der gleichzeitig Gebäudeenergieberater (HWK) ist.

Zusätzlich zu den günstigen Krediten oder den direkten Zuschüssen der KfW kann bei der Modernisierung von Ein- und Zweifamilienhäusern auch ein Zuschuss von maximal 1.000 EUR für eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen beantragt werden, wenn durch die Maßnahmen der Energiestandard der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Neubauten erreicht oder unterschritten wird. Als Sachverständige erkennt die KfW dabei grundsätzlich Handwerksmeister an, die die Ausbildung zum Gebäudeenergieberater absolviert haben und damit Energieausweise nach § 21 der EnEV ausstellen dürfen.

Mit Jahresbeginn hat die KfW gleichzeitig die Zinssätze gesenkt. Der Zinssatz im Rahmen dieses Programms hat zurzeit mit 1,76 %eff bei einer Laufzeit von 20 Jahren einen historischen Tiefststand erreicht. (16.01.2008)


Ihr Ansprechpartner im Zentrum für Umweltschutz:
Dr. Frank-Peter Ahlers



online seit 16. Jan 2008, aktualisiert am 16. Jan 2008

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