Nach der zurzeit gültigen Gebührenordnung fallen für die Abnahme der Meisterprüfung folgende Kosten an:
Teil I (Fachpraxis) 280,- Euro Teil II (Fachtheorie) 230,- Euro Teil III (Betriebswirtschaft und Recht) 170,- Euro Teil IV (Berufs- und Arbeitspädagogik) 170,- Euro
Diese Gebührensätze gelten in gleicher Höhe auch bei der Wiederholung von Prüfungsteilen oder einzelnen Fächern. Für die Werkstattbenutzung im Teil 1 fallen in der Regel weitere Kosten an, die berufsspezifisch unterschiedlich ausfallen. Prüfungen in kleineren Gruppen können im Einzelfall auch zu höheren Kosten führen. Bei der Einladung zur Prüfung werden die Kosten konkretisiert und erläutert.