Herstellerqualifikation für Schweißfachbetriebe

Handwerksbetriebe, die geschweißte Bauteile im bauaufsichtlichen Bereich herstellen, müssen über eine Zulassung nach DIN 18800 Teil 7 (Ausgabe November 2008) verfügen. Der bauaufsichtliche Bereich umfasst alle Bauteile, welche die öffentliche Sicherheit, die Ordnung und insbesondere die Unversehrtheit von Personen gefährden. Daher werden an die ausführenden Betriebe besondere Anforderungen hinsichtlich der Betriebseinrichtung und des erforderlichen Fachpersonals gestellt.

Diese Anforderungen gelten als erbracht, wenn der Betrieb die entsprechende Zulassung (Herstellerqualifikation für das Schweißen) verfügt. Aber auch im Zulieferbereich wird von Auftraggebern vermehrt im Sektor „Schweißtechnik“ eine Anerkennung nach DIN 18800 Teil 7 als Qualitätsnachweis gefordert.

Die Handwerkskammer Hannover ist von der Obersten Bauaufsicht des Landes Niedersachsen als Prüfstelle zur Bescheinigung der Herstellerqualifikation beim Schweißen von Stahlbauten für die Klasse B und C anerkannt worden.

Wir informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen und beraten Sie auf dem Weg bis zur Erlangung der Herstellerqualifikation.

Kontakt:
Andrea Weber-Lages 
Dr. Annette Hasler

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online seit 29. Jun 2006, aktualisiert am 05. Feb 2012

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