Organe und Ehrenamt

Die Arbeit der Handwerkskammer Hannover funktioniert durch das gute Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamt.

Die Vollversammlung ist oberstes Organ und wichtigster Entscheidungsträger der Handwerkskammer. Die 51 gewählten, ehrenamtlichen Mitglieder setzen sich zu zwei Dritteln aus selbständigen Handwerkern und zu einem Drittel aus Arbeitnehmern zusammen, die die verschiedenen Handwerksberufe repräsentieren. Die Handwerksvertreter werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Die Vollversammlung wählt den Präsidenten und die übrigen Vorstandsmitglieder, den Berufsbildungsausschuss und weitere Ausschüsse sowie die Geschäftsführer. Sie beschließt den Kammerhaushalt und die Höhe der Beiträge, berät über grundsätzliche Fragen der Kammerpolitik, der Berufsbildung sowie der Handwerksförderung und erläßt Prüfungsordnungen.

Der Vorstand der Handwerkskammer wird aus den Reihen der Vollversammlung gewählt. Er setzt sich aus insgesamt zwölf Mitgliedern zusammen, davon sind zwei Drittel selbständige Handwerker, ein Drittel Arbeitnehmer. Den Vorsitz bilden der Präsident sowie die zwei Vizepräsidenten, von denen wiederum einer aus den Reihen der Arbeitnehmer stammt.