Recht

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Nach § 91 der Handwerksordnung gehört zur Aufgabe der Handwerkskammern insbesondere, die Interessen des Handwerks zu fördern und für einen gerechten Ausgleich der Interessen der einzelnen Handwerke und ihrer Organisationen zu sorgen.

Ein grundlegendes und essentielles Interesse unserer Mitglieder ist die Rechtsberatung. Hierzu gehören:

  • Handwerksrolleneintragung
  • Arbeitsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Erbrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht
  • Insolvenzrecht
  • und vieles mehr…

Egal, ob Sie sich in einer Gründung befinden, Ihren Betrieb bereits führen oder Ihren Betrieb an einen neuen Inhaber übergeben möchten, die Handwerkskammer Hannover bietet Ihnen einen umfassenden Service und berät Sie gern. 

Kontakt:

Dr. Heinz Seebode

online seit 18. Nov 2011, aktualisiert am 18. Dez 2011

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