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Kurzarbeit nochmals verlängert

Hannover.- (rc) Die Frist zur Antragstellung auf Kurzarbeitergeld mit einer Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten lief am 31. Dezember 2009 aus. Angesichts der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage hat die Bundesregierung eine weitere Verlängerung der Bezugsdauer, die im Normalfall lediglich
6 Monate beträgt, beschlossen.

Das Kurzarbeitergeld wird künftig bis zu 18 Monate gezahlt. Den Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen werden auch in 2010 die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet, wenn die Kurzarbeit länger als sechs Monate dauert oder eine Weiterbildung der in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stattfindet. Zu bedenken ist allerdings, dass die Erstattung bis zum 31. Dezember 2010 befristet ist. Das bedeutet, dass ein Unternehmen, das zum 1. Januar 2010 Kurzarbeit für 18 Monate beantragt, die Sozialversicherungsbeiträge nur bis zum 31. Dezember 2010 erstattet bekäme, das letzte halbe Jahr bis zum 30. Juni 2011 die vollen Sozialversicherungsbeiträge abführen müsste.

Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld soll Betriebe davon abhalten, ihre Mitarbeiter/innen bei vorübergehend, wirtschaftlich bedingten Engpässen zu entlassen. Nach entsprechender Anzeige und Antrag durch den Betriebsinhaber bzw. durch die Betriebsinhaberin zahlt die Bundesagentur für Arbeit den betroffenen Arbeitnehmer/innen 60 bzw. 67 Prozent des Differenzbetrages zwischen dem Bruttoarbeitsentgelt, das ohne Arbeitsausfall gezahlt worden wäre, und dem Arbeitsentgelt, was tatsächlich gezahlt wurde.

Kurzarbeit kann auch für Handwerksbetriebe interessant sein. Siehe dazu auch das aktualisierte Merkblatt der Handwerkskammer Hannover. Weitergehende Informationen und Antrags-Unterlagen können eingesehen werden unter www.arbeitsagentur.de Rubriken Unternehmen → Finanzielle Hilfen → Kurzarbeitergeld. (05.01.2010)


Kontakt:

Rosemarie Colberg

Merkblatt zum Kurzarbeitergeld (Stand: 01/2010)  PDF-Datei [76kB]
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