Handwerksgesellen sollen künftig studieren dürfen
Hannover.- (see) In Niedersachsen sollen künftig auch Elektriker, Metallbauer und Anlagenmechaniker studieren dürfen. Wer einen Gesellenbrief und eine dreijährige Berufspraxis vorweisen kann und den Aufnahmetest an der Universität besteht, der kann auch ohne Abitur fachbezogen studieren. Das jedenfalls sieht der neue Entwurf des niedersächsischen Hochschulgesetzes vor, den Wissenschaftsminister Lutz Stratmann in den Landtag einbringen will.
Mit dieser Novelle sollen laut Stratmann mehr Menschen bewegt werden, sich an Universitäten weiterzubilden. Damit können nicht mehr nur Meister, Techniker und Betriebswirte studieren, sondern auch Gesellen mit dreijähriger Berufserfahrung. Die Hochschulen können allerdings Aufnahmeprüfungen vorausschalten.
Sinn und Zweck dieses Beschlusses der Landesregierung ist es, die Studieneinrichtungen gerade für technische Berufe besser auszulasten und die Nachwuchssorgen der Betriebe in diesen Branchen zu lindern. „Grundsätzlich ist das ein toller Erfolg für die Durchlässigkeit des deutschen Bildungswesens. Gleichzeitig sollten aber alle Beteiligten mit dieser Möglichkeit verantwortungsbewusst umgehen", bewertet Carl-Michael Vogt, Leiter der Abteilung Berufliche Bildung in der Handwerkskammer Hannover, den Vorstoß des Ministers. (13.01.2010)
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Dr. Carl-Michael Vogt