Zuschüsse für Filternachrüstung jetzt auch bei leichten Nutzfahrzeugen
Hannover.- (ah) Seit dem 13. Mai können Dieselfahrer wieder einen Zuschuss von 330 Euro für die Nachrüstung ihrer Fahrzeuge mit Partikelfiltern erhalten. Die wesentliche Neuerung der wieder aufgelegten Förderlichtlinie besteht darin, dass jetzt auch Eigentümer leichter Nutzfahrzeuge in den Genuss der Zuschüsse kommen können.
Die Förderung für den Filterwechsel kann grundsätzlich für alle Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen beantragt werden, die vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sind und zwischen dem 13. Mai und dem 31. Dezember 2010 nachgerüstet werden.
Bei Diesel-Pkw gelten andere Fristen für die Förderung: Die Fahrzeuge müssen vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen worden sein und die Nachrüstung muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2010 erfolgen.
Förderanträge können ab dem 1. Juni 2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Da das Förderbudget auf etwa 160.000 Nachrüstungen ausgelegt ist, empfiehlt das Bundesumweltministerium Nachrüstpläne nicht zu lange aufzuschieben.
Die Förderrichtlinie und weitergehende Informationen zum Thema sind im Internet unter www.bafa.de sowie www.bmu.de/partikelfilter zu finden. (14.05.2010)
Ihr Ansprechpartner im Zentrum für Umweltschutz:
online seit 14. Mai 2010, aktualisiert am 14. Mai 2010
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