Wieder grünes Licht für die Förderung erneuerbarer Energien

Hannover (see).- Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm erteilt. Damit können die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden. Damit stehen in diesem Jahr für die Förderung im Marktanreizprogramm insgesamt 380 Millionen Euro zur Verfügung.

Jans-Paul Ernsting, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Hannover begrüßte die Entscheidung der Politik: „Damit haben nicht zuletzt die Handwerkskammern mit ihrem Einsatz für dieses Programm gegenüber der Politik einen großen Erfolg errungen. Allein für Niedersachsen schätzen wir, dass mit den nun zur Verfügung stehenden Mitteln Investitionen in Höhe von rund 80 Millionen Euro ausgelöst werden können.“

Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm folgendes:

  • Der am 3. Mai 2010 verkündete Programmstopp wird sofort aufgehoben.
  • Ab 12. Juli 2010 können beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die Förderung wird auf die innovativsten Technologien konzentriert, weil deren Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist. Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie z. B. Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführter Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effizienter Wärmepumpen. Die neue Richtlinie tritt voraussichtlich am 12. Juli 2010 in Kraft. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.
  • Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 beim BAFA eingegangenen Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen.
  • Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderbare Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich und erforderlich.
  • Die Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung im Rahmen des Marktanreizprogramms, die über die KfW-Bankengruppe erfolgt, war von der Haushaltsperre nicht betroffen. Deshalb wird die bestehende Darlehensförderung für Wärmenetze, Biomasse-KWK-Anlagen, Wärmespeicher und Geothermieanlagen unverändert fortgeführt.
  • Im Bereich der Nationalen Klimaschutzinitiative bleibt jedoch das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) weiterhin ausgesetzt, da hierfür die Mittel bereits vollständig ausgeschöpft sind.

Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Haushalt 2011 wird für die Förderung im Marktanreizprogramm auch eine längerfristige Perspektive bis 2014 gelegt. (08.07.2010)

 

Kontakt:
Frank-Peter Ahlers

online seit 08. Jul 2010, aktualisiert am 08. Jul 2010

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