Meister-BaFöG

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Wer an einem Meistervorbereitungslehrgang und an der Meisterprüfung teilnimmt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, dem so genannten "Meister-BaFöG". Diese Förderung wird von Beginn des Monats an geleistet, in dem mit dem Vorbereitungsunterricht tatsächlich begonnen wird. Es ist daher empfehlenswert, die Anträge entsprechend früh zu stellen. 

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Daniela Holk
Katharina Jäger
Türkan Ilkme
Barbara Miele
Vanessa Aertel

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online seit 22. Mrz 2006, aktualisiert am 17. Dez 2011

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