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12 Handwerke sind wieder zulassungspflichtig

Hannover.- (ve) Heute ist das das vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung in Kraft getreten. Damit wird für zwölf Handwerke die Zulassungspflicht wieder eingeführt, das heißt, dass der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks grundsätzlich eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung voraussetzt. Für die bereits tätigen Betriebe gibt es einen betriebsbezogenen Bestandsschutz, das heißt, dass die weitere gewerbliche Ausübung auch ohne Meisterprüfung zulässig ist, solange der Betrieb in der aktuellen Form fortgeführt wird. 

„Ich freue mich sehr, dass das Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung heute in Kraft getreten ist. Die Dequalifizierungsspirale, die mit der Handwerksnovelle von 2003 eingesetzt hat, hat dem Handwerk, der Gesellschaft und dem Verbraucher alles andere als gut getan“, erklärt Karl-Wilhelm Steinmann, Präsident der Handwerkskammer Hannover.

„Der Meisterbrief das beste Qualitätssiegel für den Verbraucher. Nur mit fundierten fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen ist es heute möglich, ein innovatives und zukunftsfähiges Unternehmen aufzubauen und erfolgreich zu führen. Nur wer selbst etwas vom Fach versteht, kann qualifiziert ausbilden“, so Steinmann weiter.

Die Handwerksrechtsnovelle wird ergänzt durch ein Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, das sich noch im parlamentarischen Verfahren befindet. Durch diese weitere Gesetzesänderung sollen die Fördermöglichkeiten im Bereich der beruflichen Bildung ausgebaut werden. Es erfolgt eine stärkere Gleichbehandlung zur akademischen Bildung. Davon werden alle künftigen Meisterinnen und Meister profitieren.

Für folgende Handwerke wird die Zulassungspflicht wieder eingeführt:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger*in,
  • Betonstein- und Terrazzohersteller*in,
  • Estrichleger*in,
  • Behälter- und Apparatebauer*in,
  • Parkettleger*in,
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker*in,
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher*in,
  • Böttcher*in,
  • Raumausstatter*in,
  • Glasveredler*in,
  • Orgel- und Harmoniumbauer*in und
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller*in.

(14.02.2020)

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