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Statement von Dr. Carl-Michael Vogt, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Hannover zum Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"Ausbildungsplatzprämie nur für schon betroffene Betriebe wirksam

Hannover.- „Das Bundeskabinett hat vorgestern die Eckpunkte für ein Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Damit wird eine weitere Maßnahme aus dem Konjunkturpaket auf den Weg gebracht. In den Jahren 2020 und 2021 stellt die Bundesregierung bis zu 500 Millionen Euro für die Unterstützung von Ausbildungsbetrieben zur Verfügung. Grundsätzlich begrüßt die Handwerkskammer Hannover selbstverständlich das Signal an die Betriebe, sie mit der Ausbildung in Corona-Zeiten nicht allein zu lassen. Die bisher definierten Kriterien für die Ausbildungsprämie werden allerdings dazu führen, dass eher wenige Handwerksbetriebe zum Zuge kommen werden.

Gefördert werden nach aktuellem Stand nur Betriebe mit Umsatzeinbußen von mindestens 60 Prozent im April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahr oder mindestens einen Monat Kurzarbeit im ersten Halbjahr. Nach diesen Maßstäben sind alle die Betriebe ausgeschlossen, bei denen sich die coronabedingte Wirtschaftskrise noch nicht ausgewirkt hat. Die Förderrichtlinie, mittels derer wir die Betriebe konkret über Antragstellung und Förderbedingungen werden beraten können, wird in den kommenden Wochen erarbeitet. Ob es zu einer Erweiterung der Kriterien kommt, ist derzeit unklar. Wir beobachten die Entwicklung und begleiten diese konstruktiv-kritisch.“

Wichtigste Punkte aus dem  Eckpunktepapier:

  • Ausbildungsbetriebe, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie von 2.000 Euro pro abgeschlossenem Ausbildungsvertrag gefördert
  • Ausbildungsbetriebe, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten eine Ausbildungsprämie in Höhe von 3.000 Euro pro Ausbildungsvertrag
  • Ausbildungsbetriebe, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert
  • Ausbildungsbetriebe, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen Betrieben bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildenden eine Prämie von 3.000 Euro.

Ansprechpartner:

Dr. Carl-Michael Vogt

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

Tel. +49 511 34859 426

Fax +49 511 34859 432

vogt--at--hwk-hannover.de



Wann und wo stelle ich den Antrag?

Die notwendige Förderrichtlinie wird bis zum 1. August 2020 erarbeitet. Erst nach Inkrafttreten dieser Richtlinie können die Anträge voraussichtlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.