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Bund fördert Ladeinfrastruktur mit 300 Mio. Euro

Berlin/Hannover.- In einem neuen Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) können auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vom 12. April bis 31. Dezember 2021 Anträge zur Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur einreichen.

Ziel ist es, den Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten des Alltags zu beschleunigen: Supermärkte, Hotels, Restaurants, kommunale Einrichtungen wie etwa Schwimmbäder.

Die Förderung hat ein Volumen von 300 Millionen Euro und deckt bis zu 80 Prozent der Investitionskosten. Sie basiert auf der neuen Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des BMVI. Die De-minimis-Förderung verläuft nach der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen Anträge („Windhundverfahren“). Die Anträge müssen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht werden.

Die Förderung im Detail

  • Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
  • Gefördert wird der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (11 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 Euro pro Ladepunkt (inklusive Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 Euro Förderung pro Standort).
  • Gefördert wird der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 Euro pro Ladepunkt (inklusive Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 Euro Förderung pro Standort).
  • Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss).
  • Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.
  • Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
  • Verpflichtende Ökostromabgabe
  • Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.

Ansprechpartner:

Gunter Stegemann

Energieberater

Tel. +49 511 34859 485

Fax +49 511 34859 432

stegemann--at--hwk-hannover.de

 Anträge können über www.bav.bund.de eingereicht werden.