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Corona-Virus: Hilfreiche Downloads für Unternehmer*innen

Bescheinigung der Arbeitgeber für die Beschäftigten

In Niedersachsen gelten ab Beginn des 23. März 2020 weitreichende Kontaktbeschränkungen. Die Ausübung beruflicher Tätigkeiten ist davon unter anderem ausgenommen. Im Rahmen von etwaigen Kontrollen muss dies glaubhaft gemacht werden.

Für die Glaubhaftmachung gibt es keine konkreten Vorgaben. Wir stellen Ihnen auf der nachfolgenden Seite zwei Muster für Ihre Beschäftigten zur Verfügung, mit der Sie die berufliche Tätigkeit Ihrer Mitarbeiter bzw. den notwendigen Weg zur Arbeit bestätigen können.

Zu Form und Unterzeichnung der Bescheinigung gibt es ebenfalls keine Vorgaben. Aus unserer Sicht dürfte auch ein elektronisch übermitteltes Exemplar ausreichen, dass sich der Mitarbeiter ausdruckt.

Kurzarbeitergeld

Im Download weiter unten finden Sie eine Übersicht der Agentur für Arbeit über die Voraussetzungen und Antragsmodalitäten beim Kurzarbeitergeld.

Bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes ist jetzt nicht mehr die Zustimmung jedes einzelnen Arbeitnehmers notwendig. Der Arbeitgeber muss nur noch einen Vermerk beifügen, aus dem sich ergibt, dass die betroffenen  Arbeitnehmer zugestimmt haben. Dies hilft insbesondere denjenigen Betrieben, die aufgrund der Einschränkung des Geschäftsbetriebes bzw. wegen der Schließung des Betriebes ihre Mitarbeiter nur noch schwierig persönlich erreichen können.

Hygienische Sicherheitsvorschriften

Auch bei den Unternehmen, die ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen dürfen, ist auf Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften zu achten. Wir haben dafür ein paar wichtige Merkblätter für Unternehmen zusammengestellt.

Finanzhilfen

Das Land Niedersachsen organisiert seine Hilfen über die NBank. Sie hat jetzt eine Übersicht über die Hilfsangebote auf Landes- und Bundesebene für Unternehmen aufgrund der Corona-Krise zusammengestellt. (Stand: 23.03.2020)

Auswirkungen auf Ausbildung und Gesellenprüfungen

Während der Corona-Krise ändert sich bei den Ausbildungsverträgen und den dort formulierten Rechten und Pflichten zwar zunächst einmal nichts. Aber viele Unternehmerinnen und Unternehmer werden sich die Frage stellen, wie sie angesichts der erschwerten Situation in vielen Betrieben die Ausbildung und Prüfungsvorbereitung weiterhin sinnvoll gestalten können. Und welche Regelungen und Veränderungen zu berücksichtigen sind. Wir haben Ihnen die wichtigsten Hinweise zusammengestellt.

Ansprechpartner*innen:

Ausbildungsberater*innen unter den Durchwahlnummern 0511 3 48 59 - 22, -29, -87

Sie haben Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise?   

Schreiben Sie uns einfach eine Mail an corona@hwk-hannover.de