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Coronahilfen: Steuerberater als prüfende Dritte gefragt

Hannover.- (see) Am 30. Juni 2022 läuft der Beihilferahmen für die Corona Hilfen aus. Derzeit werden für die noch offenen Anträge zahlreiche vorläufige Bescheide zur Fristwahrung in der Überbrückungshilfe III, III plus und IV sowie Neustarthilfe plus und 22 Q 1/Q 2 im Portal bereitgestellt.

Der Abruf der vorläufigen sowie auch der regulären Bescheide muss zwingend bis zum 30. Juni 2022 durch die prüfenden Dritten erfolgen. Bescheide, die bis dahin nicht abgerufen wurden, sind nicht wirksam. In diesen Fällen kann nach Auslaufen des Beihilferahmens kein positiver Bescheid mehr erfolgen.

Betroffen sind viele Unternehmen in Niedersachsen, die bzw. deren prüfende Dritte unmittelbar tätig werden müssen, um die beantragte Förderung nach Prüfung der Unterlagen und Feststellen der Förderfähigkeit erhalten zu können. (16.06.2022)

Ansprechpartner:

Dr. Matthias Lankau

Abteilungsleiter ökonomische Unternehmensentwicklung

Tel. +49 511 34859 464

Fax +49 511 34859 432

lankau--at--hwk-hannover.de