collage fachkräfte fachkräftezentrum hannover, mann, frau, handwerk
Adobe Stock

Was ist neu?Fachkräfte-Einwanderungsgesetz

Hannover.- Im Handwerk sind derzeit rund 250.000 Stellen unbesetzt. Diese Lücke auch durch Zuwanderung zu schließen -  da sind sich Politik, Wirtschaft und Fachleute einig. Helfen soll das neue Fachkräfte-Einwanderungsgesetz. Am vergangenen Wochenende ist der erste Teil in Kraft getreten. „Das beste Gesetz nützt nichts, wenn zu viel Bürokratie zu bewältigen ist, und wenn die Umsetzung nicht klappt", sagt Handwerkskammerpräsident Thomas Gehre. Vor allem den kleinen und mittelständischen Betrieben fehle es an konkreten Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen bei der Suche und Rekrutierung handwerklich qualifizierter Fachkräfte im Ausland sowie bei der Integration vor Ort.

Was ändert sich mit dem neuen Gesetz?

Das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz aus dem Jahr 2020 wurde mit den jetzt in Kraft getretenen Regelungen reformiert, weil es in alter Fassung nicht die gewünschte Wirkung gezeigt hatte. Das lag zum einen an der Corona-Pandemie als auch daran, dass potenzielle Erwerbsmigranten immer noch einem hohen bürokratischen Aufwand gegenüberstehen.

  • Neu ist jetzt die Einführung einer sogenannten „Chancenkarte“, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien für arbeitswillige Einwanderer, die diesen Weg wählen, gehören Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug. Diese Neuerung tritt allerdings erst in einer dritten Stufe ab Juni 2024 in Kraft.
  • Ab sofort gilt die überarbeitete “Blaue Karte EU" – ein Aufenthaltstitel für Staatsangehörige eines Landes außerhalb der EU, mit der sie in der EU eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Ausländische Fachkräfte müssen hierfür künftig ein Mindestgehalt von rund 43.800 Euro erreichen, statt wie zuletzt 58.400 Euro brutto jährlich. Für Berufsanfänger und Bewerber in Engpassberufen liegt die Grenze jetzt bei 39.682,80 Euro. Die Liste der sogenannten „Mangelberufe“ wurde ebenfalls erweitert. So können nun beispielsweise auch Führungskräfte im Bau über die Blaue Karte nach Deutschland einreisen.
  • Fachkräfte in nicht-reglementierten Berufen, die bereits über eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung aus dem Ausland verfügen, konnten bisher nur in dem anerkannten Berufsfeld arbeiten. Jetzt können diese Fachkräfte auch in anderen Branchen tätig werden. Das eröffnet sowohl den Bewerbern als auch den Betrieben neue Möglichkeiten und macht den Arbeitsmarkt durchlässiger.
  • Ebenfalls ab sofort wird die sogenannte „Westbalkanregelung" entfristet. Diese Regelung ermöglicht Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien den leichteren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Im kommenden Juni werden zudem die Kontingente im Rahmen der Westbalkanregelung, also die Obergrenze für die Arbeitsmarktzustimmungen, von 25.000 auf 50.000 erhöht.

Was sagt das Handwerk?

“Das novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz enthält zahlreiche gute Ansätze, um Hürden aus dem Weg zu räumen und den Zuzug von ausländischen Fachkräften, die wir auch im Handwerk gut gebrauchen können, nach Deutschland zu erleichtern“, bewertet Präsident Gehre das Gesetz. „Das ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass die Zuwanderung so getrennt ist von Fragen der Einwanderung nach Asylrecht.“

Auch die ausgeweitete und entfristete Westbalkan-Regelung sei positiv zu bewerten. „Insbesondere das Baugewerbe kann von diesen zusätzlichen Arbeitskräften profitieren. Ob die Erleichterungen beim Familiennachzug oder die Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche auf Basis eines Punktesystems tatsächlich zu mehr Erwerbsmigration führen, wird sich allerdings erst in der Praxis zeigen“, betont Gehre. Zudem sei die unbürokratische Umsetzung eine Vorbedingung für die Wirksamkeit des neuen Gesetzes. „Nach wie vor dauern Visaverfahren zu lange und die Ausländerbehörden sind überlastet“, beschreibt Gehre den aktuellen Zustand. Hieran sei mit Hochdruck zu arbeiten. (27.11.2023)

 

Dr. Matthias Lankau

Abteilungsleiter ökonomische Unternehmensentwicklung

Tel. +49 511 34859 464

Fax +49 511 34859 432

lankau--at--hwk-hannover.de

 

Für die Medien:

Nina Lemmerz-Sickert

Abteilungsleiterin Kommunikation und Veranstaltungen Pressesprecherin / Stabsstelle Corporate Affairs

Tel. +49 511 34859 436

Fax +49 511 34859 432

lemmerz-sickert--at--hwk-hannover.de