Dorf, ländlicher Raum, Lande,
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Förderung für Handwerksbetriebe auf dem Lande

Hannover.- (see) „Die Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung und die Förderung der dörflichen Gemeinschaft durch Kleinstunternehmen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Attraktivität von Dörfern“, betont Rosemarie Colberg von der Handwerkskammer Hannover. Daher gebe es auch für Handwerksbetriebe im ländlichen Raum die Möglichkeit von der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur integrierten ländlichen Entwicklung - ZILE -" des Landes Niedersachsen zu profitieren.

„Der Begriff Grundversorgung sollte aus unserer Sicht weit ausgelegt werden“, erklärt Colberg. „So ist beispielsweise der Dorfbäcker zur Versorgung mit Grundnahrungsmitteln vor Ort von großer Bedeutung. Die schnelle Verfügbarkeit eines Installateur- und Heizungsbauers ist in kalten Jahreszeiten unverzichtbar.“

Die Zuwendungen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse für investive Maßnahmen gewährt. Bedingung für die Förderung ist unter anderem, dass der Betrieb der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung dient. Grundversorgung ist laut Definition die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs.

Rosemarie Colberg empfiehlt den Handwerksbetrieben bei anstehenden Investitionen unbedingt eine mögliche Förderung zu prüfen. „Es wäre schade, wenn Handwerker auf Grund fehlender Informationen das Programm nicht nutzen“, ergänzt Colberg. (12.01.2018)

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