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Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird ein neues und einheitliches Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien geschaffen. Auch das Handwerk profitiert.Gebäudeenergiegesetz verabschiedet

Hannover.- (ah) Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird ein neues und einheitliches Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien geschaffen. Das Gesetz soll im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten dazu beitragen, die energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands zu erreichen. Das Gesetz tritt im Oktober in Kraft.

„Im Gebäudeenergiegesetz sind die Regelungen der bisher geltenden Energieeinsparverordnung, des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes und einige mitgeltende Normen zusammengeflossen. Die Regeln für energetische Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten und den Einsatz erneuerbarer Energien für die benötigte Wärme und Kälte in den Gebäuden werden damit jetzt vereinheitlicht“, erläutert Frank-Peter Ahlers von der Handwerkskammer Hannover.

Das Gesetz zielt darauf ab, den Niedrigstenergie-Neubaustandard einzuführen – und damit die zehn Jahre alte EU-Gebäuderichtlinie von 2010 in deutsches Recht zu überführen. Gegenüber den derzeit geltenden Regelungen sind die technischen Mindestanforderungen an die Wärmedämmstandards nicht verschärft worden. Etwas umfangreicher Neuerungen gibt es im Bereich der technischen Anlagen. Neuerungen gibt es beispielsweise bei der Anrechenbarkeit von Strom aus erneuerbaren Energien oder ab 2026 greifende Beschränkungen für den Einbau von Heizölkesseln.

Für das Handwerk interessant sind zwei Aspekte, die bei einigen Handwerkerinnen und Handwerkern die Ausweitung der Planungs- und Dienstleistungsbereiche ermöglicht. „Mit Inkrafttreten des GEG wird qualifizierten Handwerksmeisterinnen und -meistern die Möglichkeit eingeräumt, die vorgeschriebenen energetischen Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen durchzuführen und die entsprechenden Inspektionsberichte zu erstellen - bisher war dafür ein entsprechender Hochschulabschluss erforderlich“, erklärt Ahlers, „gleichzeitig werden eine Reihe der derzeit bestehenden Zulassungsbeschränkungen für Handwerksbetriebe bei der Erstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäuden mit dem GEG aufgehoben“, so Ahlers weiter.

 

 

Ansprechpartner:

Dr. Frank-Peter Ahlers

Abteilungsleiter Zentrum für Umweltschutz

Tel. +49 511 34859 497

Fax +49 511 34859 432

ahlers--at--hwk-hannover.de