Maut, Verkehr,
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Was gilt für Handwerksbetriebe?Maut-Ausweitung

Hannover (ak). - Die Bundesregierung hat beschlossen, die Lkw-Maut in Deutschland ab dem 01.07.2024 auf gewerbliche Fahrzeuge ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen auszuweiten, im Vergleich zur bisherigen Regelung, die erst ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen galt. Dies wird Auswirkungen auf den Transportsektor haben. Unklar ist jedoch noch, ob und welche Handwerksfahrzeuge bzw. Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von der Maut befreit sein werden.

Zusätzlich plant die Regierung eine Mautgebührenerhöhung ab Januar 2024, um Infrastrukturkosten zu decken und die Straßeninstandhaltung zu verbessern. Eine wichtige Änderung betrifft die Definition des zulässigen Gesamtgewichts von Fahrzeugen, was dazu führen könnte, dass einige Handwerksbetriebe nun in die Mautpflicht fallen. Trotzdem wurde eine Handwerkerausnahme durchgesetzt, um bestimmte Fahrzeuge von der Maut zu befreien.

Die genaue Auslegung dieser Ausnahme wird derzeit noch diskutiert, jedoch wird erwartet, dass die meisten handwerklichen Tätigkeiten davon profitieren werden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) steht in engem Austausch mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur, um weitere Informationen und Leitlinien bereitzustellen.

Auf der Toll Collect-Website können Handwerker ab sofort ihre Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen tzGm melden, die unter den Voraussetzungen der  Handwerkerausnahme unterwegs sind. Die Meldung ist freiwillig. Mit diesen Informationen können aber Mautkontrollen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen und behördliche Verfahren minimiert werden, berichtet das Bundesamt für Logistik und Mobilität. (26.04.2024)

Kontakt:

Gunter Stegemann

Energieberater

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