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Meisterprüfung

Die Meisterprüfung ist die Voraussetzung für die Berechtigung zum selbstständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks und der Ausbildung von Lehrlingen. Daneben eröffnet sie aber auch beste Möglichkeiten für den beruflichen Aufstieg zur Führungskraft im Handwerk.

Die Bezeichnung "Meister" in Verbindung mit einem Handwerk darf nur führen, wer nach der Handwerksordnung die Meisterprüfung in diesem Handwerk bestanden hat. Der Meistertitel ist gesetzlich geschützt. Selbstverständlich gilt: Sie lernen nicht nur, um eine Prüfung zu bestehen sondern um sich im späteren Berufsleben zu bewähren - als Führungskraft in einem Betrieb, als selbstständige/r Unternehmer/in und als Ausbilder/in für einen qualifizierten Berufsnachwuchs.

Die Meisterprüfung gliedert sich folgendermaßen:

  • Teil I Praktische Prüfung
  • Teil II Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
  • Teil III Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
  • Teil IV Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Die vier Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Teile III und IV für alle Handwerksberufe gleich sind.
Die Dauer und der Inhalt der Teile I und II sind vom jeweiligen Beruf, in dem die Meisterprüfung abgelegt wird, unterschiedlich.
Die Vorbereitungskurse für die einzelnen Gewerke finden auf unserem Campus Handwerk oder bei Bildungszentren der Innungen statt.

Der Meisterprüfungsausschuss, der je nach Handwerk entweder vom Kultusministerium (zulassungspflichtig) oder direkt von der Handwerkskammer (zulassungsfrei) berufen wird, spricht die Zulassung zur Prüfung sowie die Anerkennung erfolgreich abgelegter Prüfungsteile aus, bestimmt den Prüfungsort und die Prüfungszeit und entscheidet abschließend über das Prüfungsergebnis. Die Prüfungen finden vor den vom Meisterprüfungsausschuss ernannten Kommissionen statt.

Die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer organisiert die Prüfung, fordert zur Prüfungs-anmeldung auf, nimmt die Anmeldeunterlagen entgegen, organisiert den gesamten Prüfungsablauf und kümmert sich um alle Verwaltungsangelegenheiten. Sie steht auch für alle Fragen zur Verfügung.

Die Prüfungsgebühr ist in den Kosten der Meistervorbereitungslehrgänge nicht enthalten. Die jeweils verbindliche Gebührenhöhe richtet sich nach dem jeweils aktuellen Stand im Tarifregister als Anhang zur Gebührenordnung der Handwerkskammer.  

Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk

Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk oder damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk kann jede Person, die eine Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat, zugelassen werden.

Wenn dies nicht der Fall ist, haben Sie vielleicht eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt.

Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk

Wenn Sie Ihre Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk ablegen möchten, genügt der Nachweis einer Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Bitte füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung vollständig aus, fügen eine Kopie Ihres Gesellenprüfungszeugnisses und eine Kopie Ihres Personalausweises/Passes oder Ihrer Geburts- bzw. Heiratsurkunde bei und übersenden das Formular mitsamt Unterlagen unterschrieben an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Hannover.

  Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung

 Anmeldung zur Meisterprüfung

Für den Fall, dass der von Ihnen angestrebte Meisterberuf von Ihrem Ausbildungsberuf abweicht, legen Sie bitte Nachweise zum Antrag hinzu, aus welchen hervorgeht, dass Sie im gewünschten Meisterberuf bereits tätig sind (mehrjährige, praktische Gesellentätigkeit in diesem Beruf).

Wenn Sie einen Nachteilsausgleich aufgrund von Behinderungen i.S.d. SGB IX beantragen möchten, stellen Sie diesen Antrag bitte zusammen mit dem Antrag auf Zulassung.

Antrag auf Nachteilsausgleich

Anrechnungen und Befreiungen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Sie von Teilen der Meisterprüfung befreit werden, z. B. werden Sie bei einer erfolgreich abgelegten Ausbildereignungsprüfung von Teil IV der Meisterprüfung befreit. Alle weiteren Anrechnungen und Befreiungen klären Sie mit uns am besten in einem persönlichen Gespräch.

Der Meisterbrief

Nach erfolgreich bestandener Meisterprüfung erhalten Sie automatisch ein Meisterprüfungszeugnis sowie einen Meisterbrief von uns.
Zusätzlich dazu können Sie einen Schmuckbrief bestellen, damit Sie sich diesen vielleicht an die Wand in Ihrem Betrieb hängen können.
Sie können stolz auf Ihre Leistung sein, denn diese sagt aus: Sie führen ein Handwerksbetrieb selbstständig und bilden Auszubildende aus.

  Bestellformular Schmuckbrief