Pkw-Maut vom Bundestag beschlossen

Hannover.-(rc/see) Am 27. März 2014 hat der Bundestag die Pkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen beschlossen. Die wichtigsten Fakten zur neuen Maut-Regelung haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Vorgesehen ist eine streckenunabhängige Jahresgebühr von maximal 130 Euro. Die Kosten sollen für inländische Fahrzeuge durch eine Entlastung bei der Kfz-Steuer ausgeglichen werden. Die Kontrolle der Mautzahlung von inländischen Pkw soll direkt über die Erfassung der amtlichen Kennzeichen (elektronische Vignette) erfolgen. Ausländische Pkw-Nutzer können Vignetten erwerben, die allerdings nur für die Autobahnnutzung notwendig sind.

Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut)

Nicht einbezogen in die Infrastrukturabgabe sind Nutzfahrzeuge unter 7,5 Tonnen, soweit sie als Lkw gemeldet sind. Diese Nutzfahrzeuge fallen also weder in das Pkw-, noch in das ausgeweitete Lkw-Mautsystem. Es gibt allerdings Anlass zur Befürchtung, dass mittelfristig alle Nutzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen in die teure und aufwändige Lkw-Maut einbezogen werden.

Der Bundesrat wird sich Anfang Mai mit dem Gesetz befassen, es aber nicht stoppen können, da es nicht zustimmungspflichtig ist. Eine größere Hürde dürfte die Prüfung der EU auf Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern sein. Es ist davon auszugehen, dass letztlich der Europäische Gerichtshof das Gesetz beurteilen wird.

Lkw-Maut

Änderungen gibt es auch bei der Lkw-Maut. Zum 1. Juli 2015 wird die Lkw-Maut auf weitere rund 1100 Kilometer vierspurige Bundesstraßen ausgeweitet. Eine Übersicht der mautpflichtigen Bundesstraßen finden Sie unter: www.bmvi.de/mautkarte-bundesstrassen.

Neu ist außerdem, dass zum 1. Oktober 2015 Lkw zwischen 7,5 und 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht in das Lkw-Mautsystem mit einbezogen werden. Auch von dieser Neuregelung dürfte das Handwerk nicht unerheblich betroffen sein. (10.04.2015)

Kontakt:
Rosemarie Colberg