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Rentenversicherung: Selbstständige müssen sich melden

Hannover.- (fb) Selbstständige Handwerker sind gesetzlich rentenversichert – allerdings nicht immer automatisch. Wer nach der Betriebsgründung eine Meisterprüfung ablegt oder einen gleichwertigen Studienabschluss erwirbt, muss dies innerhalb von drei Monaten eigenständig der Deutschen Rentenversicherung melden. Das gilt auch dann, wenn ein handwerklicher Nebenbetrieb als Hauptbetrieb weitergeführt wird. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Sobald ein Handwerker seinen Betrieb in die Handwerksrolle eintragen lässt, meldet die Handwerkskammer dies automatisch an die Rentenversicherung. Wenn die Handwerker den Meisterbrief erst nach der Betriebsgründung erwerben, müssen sie aber von sich aus aktiv werden, sofern die Handwerkskammer die Meldung nicht von sich aus weitergibt. Die neue Regelung gilt für selbstständige Handwerker, die in zulassungspflichtigen Gewerken tätig sind. Sie soll verhindern, dass die Selbstständigen später hohe Beitragszahlungen oder gar Bußgelder nachzahlen müssen. Die eingezahlten Beiträge stellen auch eine Altersvorsorge und eine Absicherung bei Erwerbsminderung dar. (21.06.2018)

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