Vollversammlung Wahl 2024
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Am 17. März 2024 findet die nächste Wahl zur Vollversammlung der Handwerkskammer Hannover statt.

Wahl der Vollversammlung 2024Selbstverwaltung: Ohne Ehrenamt geht es im Handwerk nicht

Im März 2024 steht in der Handwerkskammer Hannover wieder die Wahl einer neuen Vollversammlung auf dem Programm. Wir haben mit Handwerkskammerpräsident Thomas Gehre, Wahlleiterin Cora Hermenau und Listenführer Stefan Golletz gesprochen.

Warum sind die Wahlen zur Vollversammlung für das Handwerk eigentlich so wichtig?

Thomas Gehre: Das Handwerk lebt von engagierten Handwerkerinnen und Handwerkern in der Selbstverwaltung. Die handwerklichen Unternehmerinnen und Unternehmer und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Handwerk wissen am besten, was das Handwerk braucht. Die Entscheidung über das Wohl und Wehe des Handwerks dürfen wir nicht dem Staat überlassen, sondern selbst entscheiden. Das können wir nur, wenn genügend fähige Männer und Frauen sich ehrenamtlich engagieren. Daher ist es mir ein Herzensanliegen, dass sich aus allen Teilen unseres Kammerbezirks und aus allen Handwerksbranchen Interessenten finden, die im Bereich der Handwerkspolitik mitarbeiten wollen. Insbesondere freue ich mich, wenn sich auch jüngere Kolleginnen und Kollegen für dieses Ehrenamt interessieren.

Und was sind die Aufgaben einer Vollversammlung der Handwerkskammer?

Gehre: Das Besondere an einer Handwerkskammer ist, dass hier die Interessen aller Menschen im Handwerk der Region vertreten werden: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Auszubildende. Und das von allen Handwerksberufen aus der Anlage A, Anlage B1 und Anlage B2. Wir nennen unsere Vollversammlung deshalb auch „Handwerkerparlament“. Die Interessen und Lösungsansätze sind also ganz unterschiedlich. Es finden mindestens zwei Sitzungen pro Jahr statt. Dort werden die Richtungsentscheidungen getroffen, die dann bestimmen, wie wir unseren gesetzlichen Auftrag in der Region, im Land und im Bund und zusammen mit Innungen, Verbänden und Kreishandwerkerschaften konkret umsetzen können. Vollversammlungsmitglieder haben also die Verantwortung für die Zukunft ihres gesamten Wirtschaftsbereichs. Es ist eines der wichtigsten Ehrenämter im Handwerk.

Frau Hermenau, wie kommt man eigentlich an den Job der Wahlleiterin bei der Handwerkskammer Hannover und was ist genau Ihre Aufgabe?

Cora Hermenau: Ich war bereits bei der letzten Wahl die Vertreterin des Wahlleiters und bin deshalb und durch meine berufliche Tätigkeit auf unterschiedlichen Ebenen dem Handwerk sehr verbunden. Der Vorstand der Handwerkskammer Hannover hat mich nun in das Amt der Wahlleiterin berufen und jetzt ich bin verantwortlich dafür, dass die Wahlen ordnungsgemäß und rechtssicher durchgeführt werden. Das ist eine ehrenamtliche Aufgabe, die ich sehr gerne wahrnehme. Die Wahl zur Vollversammlung, dem wichtigsten und höchsten Organ der Handwerkskammer, wird nicht von der Handwerkskammer selbst geleitet, sondern von einer unabhängigen und neutralen Person. Die Kammer stellt dabei die nötige Infrastruktur zur Verfügung. Mir stehen im Wahlausschuss aus dem Mitgliederkreis der Handwerkskammer ein Beisitzer, zwei Selbstständige und zwei Arbeitnehmer, sowie ein Schriftführer zur Seite. Zu meinen Aufgaben zählt ganz wesentlich, dass ich dazu aufrufe, Wahlvorschläge einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen bis zum 35. Tag vor dem Wahltag eingereicht werden. Spätestens 20 Tage vor dem Wahltag tritt dann der Wahlausschuss zusammen, um die eingereichten Wahlvorschläge auf Rechtmäßigkeit zu prüfen und die Wahllisten zu veröffentlichen. Mit der Veröffentlichung werden auch Hinweise zum Ablauf eines ordnungsgemäßen Verfahrens gegeben. Zum Abschluss des Verfahrens muss das Wahlergebnis veröffentlicht werden.

Diese Wahl findet nach besonderen Regeln statt, die nicht jedem geläufig sind. Was sind die wichtigsten?

Hermenau: Ein wichtiger Punkt ist, dass nicht einzelne Kandidaten gewählt werden, sondern die Aufstellung der Wahllisten durch Gruppen innerhalb der Mitgliedschaft der Handwerkskammer erfolgt. Bei diesen Gruppen handelt es sich auf der einen Seite um die Gruppe der selbstständigen Handwerkerinnen und Handwerkern und auf der anderen Seite um die Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Jede dieser Gruppen erstellt Listen mit Wahlvorschlägen. Im der Vollversammlung sind zwei Drittel Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vertreten und ein Drittel Arbeitnehmer. Die Vollversammlung soll laut Gesetz ein möglichst genaues Abbild der wirtschaftlichen Struktur und Bedeutung der einzelnen Gewerbe im Kammerbezirk widerspiegeln. Deshalb werden auf den Listen der jeweiligen Gruppen die Sitze nach den einzelnen Gewerbegruppen und der Bedeutung der Regionen aufgeteilt. 

Die Wahlen zur Vollversammlung einer Handwerkskammer finden in der Regel als sog. „Friedenswahl“ statt. Was bedeutet das?

Hermenau: Alle fünf Jahre wählen die Handwerkskammern in Deutschland ihre Vollversammlungen neu. Bei einer Friedenswahl werden nur eine Arbeitgeberliste und eine Arbeitnehmerliste aufgestellt, die mit Ablauf des Wahltages - das ist in diesem Fall der 17. März 2024 – als gewählt gilt.

Herr Golletz, und wie kommen die Kandidaten und Kandidatinnen auf die Liste?

Stefan Golletz: Dafür sind die jeweiligen „Listenführer“ zuständig, von denen ich als Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Hannover einer bin. Wir haben die Aufgabe, Handwerkerinnen und Handwerker anzusprechen und für das Amt als Vollversammlungsmitglied zu begeistern. Neben mir sind das noch die Kollegen Klaus Michalke, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Neustadt/Burgdorf und Jens Lessmann, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Niedersachen-Mitte, allerdings ausschließlich für die Arbeitgeberseite. Wir sind dabei, die Liste der 34 selbständigen Handwerkerinnen und Handwerker mit jeweils zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertretern zusammenzustellen. Wir gehen aber davon aus, dass sich auch der eine oder andere Interessent sich bei uns melden, um seinen Hut in den Ring zu werfen. Wir informieren gern über Hintergründe und Abläufe. Für die Arbeitnehmerseite wird diese Aufgabe von Daniel Franke als Regionssekretär des DGB-Bezirks Niedersachsen-Mitte verantwortet. Alle sind ab jetzt ansprechbar und freuen sich über zahlreiche Anfragen.

Was ist bei der Aufstellung der Listen die Herausforderung?

Golletz: Am schwierigsten ist es potentielle Kandidaten bei den zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerken zu finden, da sie meistens nicht in Innungen organisiert sind. Daher hier mein Appell, sich bei uns zu melden. Auch bei den Solo-Selbständigen sind wir weiterhin auf der Suche nach Bewerbern und Bewerberinnen.





Kurz & Knapp:

Wahl 2024: Handwerkskammer Hannover wählt am 17. März 2024 ein neues Parlament.

Gesucht: Handwerkerinnen und Handwerker, die sich engagieren und gestalten möchten.

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Für die Arbeitgeberseite

Stefan Golletz
GF Kreishandwerkerschaft Hannover
Tel. 0511 34 41 41
E-Mail: info@kh-hannover.de

Klaus Michalke
GF der Kreishandwerkerschaft Neustadt/Burgdorf
Tel. 05032  94 20 2
Mail: info@kh-neustadt.de

Jens Leßmann
HGF der Kreishandwerkerschaft Niedersachen-Mitte
Tel. 04271 93 94 0
Mail: lessmann.sulingen@kh-mail.de

Für die Arbeitnehmerseite

Daniel Franke
Regionssekretär des DGB-Bezirks Niedersachsen-Mitte
Tel. 0511 16387 27
Mail: daniel.franke@dgb.de



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