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Thema: InsolvenzrechtSerie: Auskünfte in Rechtsfragen 07

Wann muss ich als Unternehmer einen Insolvenzantrag stellen?

Heinz Seebode: "In erster Linie kommt es darauf an, in welcher Rechtsform das Unternehmen betrieben wird. Für Einzelunternehmer gibt es keine Insolvenz-Antragspflicht. Sie können ihren Geschäftsbetrieb auch einfach einstellen und abmelden.

Als GmbH-Geschäftsführer müssen Sie einen Insolvenzantrag stellen, sobald die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Es besteht die Möglichkeit den Insolvenzantrag bis zu drei Wochen zu verzögern, aber nur, wenn Sie nachweislich versuchen in dieser Zeit das Unternehmen zu sanieren. Zahlungsunfähig bedeutet, dass das Unternehmen seine Zahlungspflichten nicht erfüllen kann. Als grobe Faustregel gilt: die fälligen Verbindlichkeiten übersteigen die vorhandenen liquiden Mittel um 10 Prozent. Überschuldet ist eine GmbH, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt." (25.06.2015)

Ansprechpartner zum Thema Insolvenzrecht:
Dr. Heinz Seebode