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Verlängertes Kurzarbeitergeld gilt auch für 2015

Hannover.- (rc) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verlängert die geltende Anspruchsdauer auf Kurzarbeitergeld von maximal zwölf Monaten auf das Jahr 2015.

Bisher gilt die zwölfmonatige Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld nur für solche Fälle, in denen der Anspruch bis zum 31. Dezember 2014 entstanden ist.

Durch die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Verordnung vom 13. November 2014 gilt die auf zwölf Monate verlängerte Bezugsdauer auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2015 entstanden ist. (09.12.2014)

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Rosemarie Colberg