Es geht um 10.000 Euro. Anträge können ab sofort gestellt werden.Wirtschaftsministerium fördert Handwerksunternehmen
Hannover.- (ha) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Meisterhandwerken können bei Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge einen Zuschuss zur Schaffung eines unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes erhalten. Hierzu zählt auch die Übernahme eines Auszubildenden. Ziel der Förderung ist es, die wirtschaftliche Basis von KMU nachhaltig zu sichern und ihre Position am Markt zu stärken.
Die Gründungsprämie richtet sich an alle Gewerbe des zulassungspflichtigen Handwerks (Anlage A HwO) und an die von Meistern geführten Betriebe der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B HwO). Voraussetzung: Sie müssen innerhalb der letzten zwei Jahre gegründet oder übernommen worden sein, oder es muss sich ein neuer Gesellschafter mit mindestens 25% des Kapitals an der Geschäftsführung beteiligt haben.
Die Antragstellung muss vor Abschluss eines Arbeitsvertrages erfolgen. (18.09.2019)
Ansprechpartner:
Betriebsberater
Tel. +49 511 34859 496
Fax +49 511 34859 432
Betriebsberater Tel. +49 511 34859 442 Fax +49 511 34859 432
Weitere Informationen zur „Gründungsprämie für das Handwerk“ bei der NBank finden Sie hier.