Ist Ihr Standort in Gefahr?
Jeder Handwerksbetrieb sollte die Bauleitplanung seiner Kommune im Auge behalten. Heranrückende Wohnbebauung kann einen Handwerksbetrieb in seinem Bestand bedrohen. Rolf Ulrich und sein Nachfolger Heiko Hirsch haben aufgepasst und die Handwerkskammer Hannover eingeschaltet. Sie unterstützt Ihre Mitgliedsbetriebe in der Bewertung der Bauleitpläne und vertritt die Interessen der Betriebe bei den Planungsämtern der Kommunen.
Anfang 2005 beschloss die Gemeinde Hemmingen, ein Gewerbegebiet genau hinter der Kfz-Werkstatt von Rolf Ulrich in ein allgemeines Wohngebiet umzuwandeln. Dem Kfz-Meister war klar, dass er sich in die Planung der Kommune aktiv einbringen muss, um zu verhindern, dass eine falsche Planung den Betrieb in Zukunft in Bedrängnis bringt. Außerdem hat er das Gespräch mit dem Eigentümer des Grundstücks gesucht, um sich zu informieren und auf die Planungen im vorhinein Einfluss zu nehmen.
"Heranrückende Wohnbebauung kann für Betriebe gefährlich werden. Wenn die neuen Nachbarn sich durch Lärm oder Geruch belästigt fühlen, und die Gewerbeaufsicht das Überschreiten der zulässigen Grenzwerte bestätigt, kann sie dem Betrieb Auflagen erteilen, die Existenz gefährdende Auswirkungen haben können. Im schlimmsten Fall kann es zu einer Schließung des Betriebes kommen", erläutert Rosemarie Colberg, die in der Handwerkskammer Hannover für die Bauleitplanung zuständig ist. „Daher können Betriebe, deren Gemeinden ihre Bauleitpläne ändern, sich an mich wenden. Wir klären dann, ob und welche Bau- und Nutzungsrechte sich damit verändern: Außerdem unterstütze ich die Inhaber bei ihren Anliegen gegenüber der Kommune."
Gemeinsam mit dem Betrieb werden die Pläne des Planungsamts eingesehen und die möglichen Auswirkungen abgeschätzt. „Es ist wichtig, dass der Unternehmer sich von Anfang an informiert und bei der Abgabe von Stellungnahmen die von der Gemeinde vorgegebenen Fristen einhält", ergänzt Colberg.
Um zu wissen, was die Kommune gerade plant, ist es ein „Muss" für jeden Handwerksbetrieb, die amtlichen Bekanntmachungen in der örtlichen Presse genau zu studieren. Nur so kann er sich rechtzeitig einschalten, wenn sein Standort betroffen ist.
Damit sich die neuen Nachbarn der Kfz-Werkstatt von Rolf Ulrich, der seinen Betrieb 2007 an Mitarbeiter Heiko Hirsch übergeben hat, nicht vom Lärm der Werkstatt belästigt fühlen, haben sich Ulrich und Hirsch mit dem Eigentümer des Grundstücks geeinigt, dass eine 30 Meter lange und drei Meter hohe Lärmschutzwand, so wie es die Handwerkskammer gegenüber der Kommune gefordert hatte, errichtet wird, bevor der erste Spatenstich für ein Wohnhaus fällig ist. (see, 25.11.2008)
Kontakt:
Rosemarie Colberg
Anfang 2005 beschloss die Gemeinde Hemmingen, ein Gewerbegebiet genau hinter der Kfz-Werkstatt von Rolf Ulrich in ein allgemeines Wohngebiet umzuwandeln. Dem Kfz-Meister war klar, dass er sich in die Planung der Kommune aktiv einbringen muss, um zu verhindern, dass eine falsche Planung den Betrieb in Zukunft in Bedrängnis bringt. Außerdem hat er das Gespräch mit dem Eigentümer des Grundstücks gesucht, um sich zu informieren und auf die Planungen im vorhinein Einfluss zu nehmen.
"Heranrückende Wohnbebauung kann für Betriebe gefährlich werden. Wenn die neuen Nachbarn sich durch Lärm oder Geruch belästigt fühlen, und die Gewerbeaufsicht das Überschreiten der zulässigen Grenzwerte bestätigt, kann sie dem Betrieb Auflagen erteilen, die Existenz gefährdende Auswirkungen haben können. Im schlimmsten Fall kann es zu einer Schließung des Betriebes kommen", erläutert Rosemarie Colberg, die in der Handwerkskammer Hannover für die Bauleitplanung zuständig ist. „Daher können Betriebe, deren Gemeinden ihre Bauleitpläne ändern, sich an mich wenden. Wir klären dann, ob und welche Bau- und Nutzungsrechte sich damit verändern: Außerdem unterstütze ich die Inhaber bei ihren Anliegen gegenüber der Kommune."
Gemeinsam mit dem Betrieb werden die Pläne des Planungsamts eingesehen und die möglichen Auswirkungen abgeschätzt. „Es ist wichtig, dass der Unternehmer sich von Anfang an informiert und bei der Abgabe von Stellungnahmen die von der Gemeinde vorgegebenen Fristen einhält", ergänzt Colberg.
Um zu wissen, was die Kommune gerade plant, ist es ein „Muss" für jeden Handwerksbetrieb, die amtlichen Bekanntmachungen in der örtlichen Presse genau zu studieren. Nur so kann er sich rechtzeitig einschalten, wenn sein Standort betroffen ist.
Damit sich die neuen Nachbarn der Kfz-Werkstatt von Rolf Ulrich, der seinen Betrieb 2007 an Mitarbeiter Heiko Hirsch übergeben hat, nicht vom Lärm der Werkstatt belästigt fühlen, haben sich Ulrich und Hirsch mit dem Eigentümer des Grundstücks geeinigt, dass eine 30 Meter lange und drei Meter hohe Lärmschutzwand, so wie es die Handwerkskammer gegenüber der Kommune gefordert hatte, errichtet wird, bevor der erste Spatenstich für ein Wohnhaus fällig ist. (see, 25.11.2008)
Kontakt:
Rosemarie Colberg
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