Das Handwerk wehrt sich gegen den Ausbau des zweiten Arbeitsmarktes

Hannover, 20. September 2004.- Die Bundesregierung hat eine deutliche Ausweitung des zweiten Arbeitsmarktes beschlossen. So werden 2005 für Wiedereingliederungsmaßnahmen von Langzeitarbeitslosen 6,35 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Weitere 3,3 Milliarden Euro für Personal und Verwaltungskosten. Dieses Geld wandert im Wesentlichen in den zweiten Arbeitsmarkt. Es soll insbesondere zur Schaffung von sog. „Ein-Euro-Jobs“ dienen, aber auch für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen verwendet werden.

Das Handwerk im Bezirk der Handwerkskammer Hannover befürchtet, dass durch die milliardenschweren Wiedereingliederungsmaßnahmen der zweite Arbeitsmarkt unkontrolliert ausgeweitet wird. Dies könne zu einem Verdrängungswettbewerb für das Handwerk führen. Darauf wies jetzt der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Hannover, Dipl.-Kfm. Jans-Paul Ernsting, hin. Er machte deutlich, dass die Erfahrungen mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den vergangenen zwei Jahrzehnten gezeigt hätten, dass die Beschäftigung Arbeitsloser im zweiten Arbeitsmarkt in der Regel nicht zu einer Übernahme in unbefristete Arbeitsverhältnisse führe. ABM-Maßnahmen hätten vielmehr in vielen Fällen zu Preisdumping und damit zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von Betrieben und Beschäftigten des ersten Arbeitsmarktes geführt.

Vor diesem Hintergrund sieht Ernsting die Ankündigung vieler Kommunen, zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für bis zu 600.000 Langzeitarbeitslose beitragen zu wollen, mit großer Skepsis, da zu befürchten sei, dass hier erneut eine durch Steuergelder subventionierte Konkurrenz für Handwerksbetriebe entstehen werde. Denn die künftigen Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II erhalten zusätzlich zu ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld II eine so genannte Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1 bis 2 Euro pro Stunde für entsprechende Arbeiten. Beschäftigungsgesellschaften, die Langzeitarbeitslose zu diesen Bedingungen einstellen, können ihre Leistungen damit zu konkurrenzlos niedrigen Preisen anbieten.

Ernsting geht davon aus, dass im handwerklichen Bereich, etwa bei der Renovierung öffentlicher Gebäude, ein Verdrängungswettbewerb zu Lasten der örtlichen Handwerksbetriebe stattfinden wird. Anlass zur Sorge bietet in diesem Zusammenhang insbesondere auch die Streichung des Vergabevorrangs und des Verfahrens zur Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen durch Handwerkskammern und Fachverbände. „Bislang hatten wir wenigstens noch einige, wenn auch beschränkte Möglichkeiten, auf die Vergabe von Maßnahmen Einfluss zu nehmen. Aber selbst diese bescheidenen Kontrollmechanismen soll es in Zukunft nicht mehr geben. Das ist für uns unannehmbar.“

Darüber hinaus könne – so der Kammerhauptgeschäftsführer – die Beschäftigungskrise mit subventionierten Arbeitsplätzen ohnehin nicht gelöst werden. Im Gegenteil: das Problem werde damit eher noch verschärft. Das zeige ein Blick auf die Entwicklung der Zahl der sozialversicherungspflichtigen im Handwerk Beschäftigten im Kammerbezirk. Allein in den vergangenen beiden Jahren sei deren Zahl um rund 15.000 auf nunmehr 112.000 zurückgegangen - mit entsprechenden Konsequenzen für das Steuer- und Beitragsaufkommen.

Ansprechpartner für die Presse:
Dr. Sabine Wilp

online seit 02. Mrz 2006, aktualisiert am 02. Mrz 2006

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