KfW-Programm zum altersgerechten Umbauen wird fortgeführt
Hannover.- (ah) Das Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" (Programmnummer 155), für das der Bund Mittel zur Zinsverbilligung und für Investitionszuschüsse im Rahmen des Konjunkturpaketes I bereit gestellt hat, ist bis Ende 2011 befristet. Förderanträge in diesem Bundesprogramm können nur noch bis zum 16.12.2011 gestellt werden. Um die sich abzeichnende Förderlücke zu schließen, hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kurzfristig unter derselben Bezeichnung ein eigenes Darlehensprogramm "Altersgerecht Umbauen“ aufgelegt, auf das ab dem 01. Januar 2012 zugegriffen werden kann. Die Zinsen werden bei diesem KfW-Eigenprogramm im Schnitt 0,5 bis 1 Prozent unter den marktüblichen Zinsen liegen.
Es gibt in dem neuen Programm allerdings eine wesentliche Einschränkung: In der Vergangenheit haben besonders ältere Eigentümer, die ihre Immobilien selber nutzen, relativ häufig nicht ein zinsgünstiges KfW-Darlehn beantragt, sondern die Finanzierung eigenständig gelöst und sich den Zinsvorteil in Form eines Zuschusses auszahlen lassen. Solche Zuschüsse können in Zukunft nicht mehr beantragt werden. Hinsichtlich der technischen Mindestanforderungen (TMA) gelten die bisherigen Bedingungen bis zum Ende des I. Quartals 2012 fort. Für den 01.04.2012 ist von der KfW ein vollständig überarbeitetes Darlehensprogramm angekündigt worden. (29.11.2011)
- Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.kfw.de.
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