Die Europäische Union (EU) und der Feinstaub - Aktionspläne der Kommunen im Kammerbezirk
Hannover.- (rc) Wegen der Verschärfung der Grenzwerte für Feinstaub durch die EU werden derzeit in einigen Kommunen in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Umweltministerium Luftreinhalte- und Aktionspläne erarbeitet. Darin werden Grenzwerte festgelegt, deren Einhaltung verpflichtend sind. Im Kammerbezirk sind dies die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Burgdorf. Ziel ist die Reduzierung der Feinstaubbelastung.
Nach den der Handwerkskammer Hannover vorliegenden Informationen sind in den Aktionsplänen, die ab Januar 2008 gelten sollen, unter anderem Umweltzonen vorgesehen, zu denen älteren Dieselfahrzeugen sowie Benzinern ohne geregelten Katalysator die Zufahrt verwehrt werden soll. Voraussichtlich trifft diese Einschränkung Fahrzeuge, die nicht mindestens die Schadstoffklasse Euro-3 haben. Zudem müssen alle Fahrzeuge, die in Umweltzonen fahren wollen, eine Plakette vorweisen, die sie als Berechtigte ausweisen. Ab der Klasse Euro-2 können Dieselfahrzeuge mit Partikelfiltern nachgerüstet werden und somit dann auch in die Euro-3 Klasse hoch gestuft werden können.
Es ist davon auszugehen, dass das Handwerk in hohem Maße von den Verboten betroffen sein wird. Denn ein Großteil der leichten Nutzfahrzeuge im Handwerk entsprechen noch nicht der Euro-3 Norm. Vor diesem Hintergrund werden die in den Aktionsplänen vorgesehenen Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverbote von der Handwerkskammer Hannover sehr kritisch gesehen, da sie zu einer Verlagerung des Verkehrs auf bisher verkehrsberuhigte Straßen führen können und bei einem flächendeckenden Verbot die Wirtschaftskraft im betroffenen Stadtgebiet völlig lähmen werden. Die Kammer wird sich daher bei der noch ausstehenden Anhörung für eine gesundheits- und wirtschaftsfreundliche Lösung einsetzen. (19.07.2006)
Kontakt:
Rosemarie Colberg
online seit 19. Jul 2006, aktualisiert am 20. Jul 2006
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