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Erfolgreich protestiert: Mehr Handwerker als ursprünglich geplant dürfen nach der neuen Energieeinsparverordnung 2007 Energieausweise ausstellen

Hannover, 06. Juli 2007.- Jetzt ist es amtlich. Das Bundeskabinett hat Ende Juni den Maßgaben des Bundesrates zugestimmt und die Energieeinsparverordnung 2007 endgültig beschlossen. Damit ist der Weg frei für eine schrittweise verpflichtende Einführung von Energieausweisen für Gebäude.

„Aus Handwerkssicht ist dabei besonders erfreulich, dass qualifizierte Fachleute aus dem Handwerk für die Ausstellung des Gebäudeenergieausweises zugelassen sind, sofern sie über eine Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens verfügen“, erläutert Jans-Paul Ernsting, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Hannover. Damit ist sichergestellt, dass die geprüften Gebäudeenergieberater (HWK) ihr Fachwissen einbringen und an der steigenden Nachfrage nach energetischen Sanierungen und Modernisierungen partizipieren können.

Die Handwerkskammer Hannover konnte sich damit bei der niedersächsischen Landesregierung mit ihrem Protest gegen die von der Bundesregierung geplanten Beschränkungen auf bestimmte Handwerksberufe durchsetzen. Nach dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung durften beispielsweise Tischer, Glaser, Maler und Elektroinstallateure auch bei einer erfolgreichen Teilnahme an einem Lehrgang keine Energieausweise erstellen. „Die Handwerkskammer Hannover hat bei der niedersächsischen Landesregierung und den Landtagsparteien gegen die ungerechtfertigte Diskriminierung protestiert, und schließlich sind sie unserer handfesten Argumentation gefolgt“, betont Ernsting sehr erfreut.

Einen Energieausweis für Wohngebäude im Bestand dürfen nach dem Beschluss des Bundeskabinetts ausstellen: „Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, sowie Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche und Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbständig auszuüben.“

„Die zweite Voraussetzung ist eben die erfolgreiche Teilnahme z.B. an einem Lehrgang zum „Gebäudeenergieberater (HWK)“, den unser Zentrum für Umweltschutz bereits seit Jahren mit steigender Anzahl an Lehrgangsteilnehmern durchführt. Der nächste Kurs startet wieder im November 2007“, sagt Ernsting.

Für Handwerker und Techniker aller anderen Fachrichtungen, die an einer Ausbildung zum Gebäudeenergieberater teilgenommen haben, hat der Bundesrat eine Übergangsregelung eingeführt. Wenn sie vor dem 25. April 2007 mit ihrer Weiterbildung begonnen haben, ist ihnen die Erstellung von Energieausweisen ebenfalls erlaubt.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Sabine Wilp

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