Über bedarfsgerechte und passgenaue Weiterbildung zur systematischen Personalentwicklung
Hannover, 14. Februar 2005.- Ab sofort können Handwerksbetriebe in Niedersachsen Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten im Rahmen eines neuen Förderprogramms „Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen“ (IWiN) mit bis zu 90 % der Qualifizierungskosten fördern lassen. Einzige Bedingungen: Die Qualifizierung soll strukturelle Anpassungsprozesse in den Unternehmen unterstützen, beispielsweise in der Erschließung neuer Produkte und Geschäftsfelder, bei der Nutzung innovativer Technologien oder beim Ausbau der Kunden- und Dienstleistungsorientierung. Nicht nur klassische Kursangebote beim Bildungsträger, sondern insbesondere individuelle Weiterbildung im Betrieb ist Inhalt des neuen Förderprogramms.
„Die Weiterbildungsbereitschaft der kleinen Unternehmen zu erhöhen und sie dadurch für die Zukunft fit zu machen, das ist das Ziel des bis Mitte 2007 laufenden Förderprogramms“, erklärt Matthias Mölle von der Geschäftsleitung des Förderungs- und Bildungszentrums (FBZ) der Handwerkskammer Hannover, und weist darauf hin, dass Handwerksbetriebe die Notwendigkeit kontinuierlicher Fortbildung ihrer Mitarbeiter bereits erkannt haben. Probleme gebe es allerdings bei der Umsetzung. In der letzten Zeit habe insbesondere die angespannte Wirtschaftslage dazu beigetragen, dass manches Weiterbildungsvorhaben zurückgestellt worden sei. Der finanzielle Anreiz durch die Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds solle hier Abhilfe schaffen.
Für die Umsetzung des Förderprogramms sind in Niedersachsen regionale Anlaufstellen eingerichtet worden. Die für den Handwerkskammerbezirk Hannover zuständige regionale Anlaufstelle ist im Förderungs- und Bildungszentrum (FBZ) der Kammer angesiedelt. Hier bekommen interessierte Unternehmer alle wichtigen Informationen und eine kompetente Beratung, die bei Bedarf durch konkrete Unterstützung im Bereich Personalentwicklung, Zeitarbeit und Personalvermittlung (Personal-Service) ergänzt werden kann.
Die regionalen Anlaufstellen nehmen die Anträge entgegen und zahlen die bewilligten Mittel direkt an die Unternehmen aus. Aber auch Unternehmer, die für ihre Mitarbeiter noch keine konkreten Lehrgänge geplant haben, können sich an die Berater der Regionalen Anlaufstelle wenden. Diese besuchen den Betrieb, analysieren den Weiterbildungsbedarf und entwickeln ein maßgeschneidertes ganzheitliches Qualifizierungsprogramm für die Mitarbeiter. Auch die Organisation der Weiterbildung wird von der Anlaufstelle übernommen. Kleinunternehmer mit bis zu 10 Beschäftigten können den nicht rückzahlbaren Zuschuss zu individuellen Weiterbildungsmaßnahmen auch selbst in Anspruch nehmen.
Um die Kontaktaufnahme zur regionalen Anlaufstelle in Hannover für die Handwerksunternehmen möglichst unkompliziert zu gestalten, wurden auch die Kreishandwerkerschaften als Partner durch die Einrichtung von örtlichen Bildungsagenturen, die direkt mit der Handwerkskammer Hannover zusammenarbeiten, in das Verfahren eingebunden. Betriebe, die Fragen zum neuen Förderprogramm IWiN haben, können sich also auch direkt an ihre Kreishandwerkerschaft vor Ort wenden.
Kontakt:
Handwerkskammer Hannover
Regionale Anlaufstelle für ESF-geförderte Weiterbildung
Seeweg 4
30827 Garbsen
Tel. (0 51 31) 70 07 – 7 71,
E-Mail: f.luszick@fbz-garbsen.de
Ansprechpartner für die Presse:
Dr. Sabine Wilp
Dr. Sabine Wilp
online seit 21. Feb 2006, aktualisiert am 21. Feb 2006
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