Begabtenförderung Berufliche Bildung

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Absolventen einer anerkannten Berufsausbildung, die ihren Abschluss oder ihre Gesellenprüfung mit der Gesamtnote besser als „gut” bestanden, oder die an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb besonders erfolgreich teilgenommen haben (z.B. Landes oder Bundessieger im Praktischen Leistungswettbewerb) und die nicht älter als 25 Jahre sind und ausgewählt werden, können auf Antrag in das Förderprogramm „Begabtenförderung Berufliche Bildung” des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie aufgenommen werden.

Die Stipendiaten können im Rahmen der Richtlinien des Förderprogramms drei Jahre lang Zuschüsse von bis zu 1.700,- Euro jährlich (max. 5.100,- Euro in drei Jahren) für die Finanzierung ihrer berufsbegleitenden Weiterbildungsaktivitäten erhalten. Zuständige Stelle für den Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung ist die Handwerkskammer, in deren Zuständigkeitsbereich die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung durchgeführt wurde.

Kontakt:
Barbara Miele

 

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online seit 20. Apr 2006, aktualisiert am 19. Dez 2011

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