Rechtsgrundlagen
Was das Handwerk ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbständig ausüben zu dürfen, die Grundlagen für die Berufsausbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisatioenn des Handwerks sind im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) geregelt.
Danach gehört ein Gewerbe dann zum Handwerk, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in einer der Anlagen der Handwerksordnung aufgeführt ist. Man unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage 1), zulassungsfreien Handwerken (Anlage B1) und handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B2).
Auf eine exakte Definition des Handwerks hat der Gesetzgeber jedoch verzichtet. Es gibt auch nicht - wie in anderen europäischen Ländern - eine Festlegung auf bestimmte Betriebsgrößen.
Weiterführende Themen
Downloads
- Handwerksordnung (aktuelle Fassung)
- Beitragsordnung der Handwerkskammer Hannover (Stand: 27.01.2012)
online seit 16. Nov 2011, aktualisiert am 21. Feb 2012
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