Rechtliche Grundlagen des Handwerks
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Handwerks und seiner Organisation sind Handwerksordnung und Kammersatzung.
Die Handwerksordnung als Bundesrecht regelt die Voraussetzungen für die Ausübung eines Handwerks und handwerksähnlichen Gewerbes, die Berufsbildung im Handwerk, Meisterprüfung und Meistertitel sowie die Handwerksorganisation. Die Berufsbildung wird bundesgesetzlich durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Die wichtigsten bundesrechtlichen Rechtsgrundlagen für das Handwerk finden Sie hier:
Meisterprüfungsverfahrensverordnung
Allgemeine Meisterprüfungsverordnung
Zur Handwerkskammer gehören die Inhaberinnen und Inhaber eines Betriebs eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellinnen und Gesellen, andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden.
Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer
Der Handwerkskammer steht auf der Grundlage der Handwerksordnung eine Satzungshoheit zu. Die Kammersatzung enthält Regelungen über die innere Organisation der Kammer, das Beschlussverfahren der Gremien, Wirtschaftsplanung und Rechnungslegung sowie das Bekanntmachungsverfahren.
Amtliche sowie sonstige Bekanntmachungen der Kammer erfolgen online hier auf dieser Internetseite.
Neben der Kammersatzung sind Wirtschaftssatzung und Finanzstatut, Gebührenordnung und Beitragsordnung wesentlicher Teil des Kammerrechts. In der zugehörigen Rubrik hier auf dieser Internetseite finden Sie die Konsolidierungsfassungen der veröffentlichten Gremienbeschlüsse.
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