Zulassung als Externer

Auch ohne vorherige Berufsausbildung kann man eine Gesellen- oder Abschlussprüfung im Handwerk ablegen.

Zu einer so genannten Externenprüfung kann zugelassen werden, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist. Abschlüsse und Berufstätigkeiten, die im Ausland absolviert wurden, werden berücksichtigt.

Zugelassen werden kann auch derjenige, der durch Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er die berufliche Handlungsfähigkeit in dem Beruf erworben hat, in dem er die Prüfung ablegen möchte. Dies betrifft z. B. Umschüler, die in außerbetrieblichen Einrichtungen eine Qualifizierungsmaßnahme absolviert haben.

Über die Zulassung entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss, bei dem auch der Zulassungsantrag gestellt werden muss.

Informationen zum Verfahren erhalten Sie vorab gern bei uns.

 

Kontakt:
Arzu Topcu

online seit 21. Nov 2011, aktualisiert am 27. Apr 2012

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