Verlängerte Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld
Hannover.- (rc) Am 14 Dezember 2010 stand es schwarz auf weiß im Bundesgesetzblatt: Ab dem 1. Januar beträgt für das Jahr 2011 die maximale Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld für Neuanträge 12 Monate. Die vollen Sozialversicherungsbeiträge werden dann nur noch erstattet, wenn im jeweiligen Betrieb die sechsmonatige Wartezeit eigenständig erfüllt wurde.
Ebenfalls fällt die Unternehmensklausel, nach der die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für einen Betrieb des gleichen Arbeitgebers bereits beansprucht werden kann, wenn ein anderer Betrieb die Voraussetzungen für die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge erfüllt, weg. Es gibt dabei auch keinen Vertrauensschutz für Betriebe, die bereits in diesem Jahr Kurzarbeit eingesetzt haben.
Kurzarbeit kann auch für Handwerksbetriebe interessant sein. Siehe dazu auch das aktualisierte Merkblatt der Handwerkskammer Hannover. (20.12.2010)
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online seit 05. Jan 2010, aktualisiert am 20. Dez 2010
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