Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag: Ein Schritt in die richtige Richtung

Berlin/Hannover.- (sw) Das Handwerk begrüßt die Umstellung auf einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag, warnt jedoch davor, neben den Nutzern auch Betriebe in die Beitragspflicht einzubeziehen. Keinesfalls dürfe es, so Jans-Paul Ernsting, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Hannover, durch das neue Modell zu zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen kommen.

Er betonte, dass sich die Wirtschaft bereits in der Vergangenheit für die Umstellung auf einen geräteun abhängigen Rundfunkbeitrag eingesetzt habe, forderte aber, dass der Beitrag nur an die Haushalte geknüpft sein solle. "Nur der einzelne Bürger könne Rundfunknutzer sein," erklärte Ernsting. Daher wäre es seiner Meinung nach konsequent gewesen, die Unternehmen bzw. Betriebsstätten von der Zahlungspflicht auszunehmen. Denn die Mitarbeiter in den Betrieben entrichten bereits als Bürger einen Rundfunkbeitrag.

Wenn die Politik aber weiterhin die Wirtschaft mit Rundfunkbeiträgen belasten wolle, so dürfe dies zumindest nicht über den bisherigen Anteil am Beitragsaufkommen hinaus geschehen. Da sich die geplante Beitragserhebung nicht auf das Unternehmen, sondern auf jede einzelne Betriebsstätte beziehen solle, drohten höhere Belastungen für die Wirtschaft.

Aus diesen Gründen sollte der Staatsvertrag  nach Meinung des Kammerhauptgeschäftsführers ein Beitragsmoratorium enthalten, um umstellungsbedingte Zusatzlasten zu vermeiden. Der geplante Betriebsstättenbeitrag dürfe nicht zur Schließung von Finanzierungslücken genutzt werden. Vielmehr müsse die Reform des Beitragssystems mit einem höheren Konsolidierungsdruck in Richtung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten verbunden werden. Sie dürften sich der gesamtstaatlichen Aufgabe der Haushaltskonsolidierung nicht verschließen . (09.06.2010)

 

online seit 09. Jun 2010, aktualisiert am 09. Jun 2010

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