Handwerkskammer empfiehlt: Widerspruch gegen bafa-Ablehnungsbescheid einlegen

Hannover.- (ah) Am 3. Mai hatte der Haushaltsauschuss des Bundestags entschieden, die Förderprogramme für erneuerbare Energien sowie für kleine BHKW in diesem Jahr einzustellen. Das noch vorhandene Rest-Budget für diese Programme in Höhe von 115 Mio. Euro wurde mit einer Haushaltssperre belegt.

Danach hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Vergabe von Investitionszuschüssen für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen sowie für Mini-BHKW (fast) unverzüglich eingestellt.

Nach vielfachen Protesten von Kammern und Verbänden, aber auch vom Bundesumweltministerium und dem Land Niedersachsen, hat sich die Bundesregierung jetzt nach Presseberichten anscheinend dazu entschlossen, die gesperrten Haushaltsmittel am 7. Juli wieder frei zugeben.

Dessen ungeachtet mehren sich jetzt Meldungen von Kunden, die in der Zwischenzeit einen Ablehnungsbescheid für gestellte Förderanträge erhalten haben. Das BAFA begründet darin die Ablehnung damit, dass die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft seien.

„Die betreffenden Kunden haben in dieser Situation – leider – keine andere Wahl, als dem Ablehnungsbescheid zu widersprechen“ so Frank-Peter Ahlers vom Zentrum für Umweltschutz der Handwerkskammer Hannover. „Erfolgt kein Widerspruch, ist der Bescheid wirksam. Der Kunde hat dann im Zweifelsfall keine Aussichten auf Fördermittel – auch wenn das Budget später wieder freigegeben wird.“

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.bafa.de und www.bundesfinanzministerium.de. (24.06.10)

 

Ihr Ansprechpartner im Zentrum für Umweltschutz:
Dr. Frank-Peter Ahlers

online seit 25. Jun 2010, aktualisiert am 25. Jun 2010

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