Prüfungsvorschriften
Die Meisterprüfung umfasst vier selbständige Prüfungsteile, die unabhängig voneinander absolviert werden können.
Teil I Praktische Prüfung
Teil II Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
Teil III Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
Teil IV Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zur Meisterprüfung benötigen Sie eine erfolgreich abgeschlossene Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Eine mehrjährige, praktische Gesellentätigkeit ist nicht mehr notwendig, es sei denn, der angestrebte Meisterberuf weicht vom ursprünglichen Ausbildungsberuf ab.
Der Weg zur Meisterprüfung erfolgt ganz einfach über den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung
Bitte füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung vollständig aus, fügen eine beglaubigte Kopie Ihres Gesellenbriefes und eine einfache Kopie Ihres Personalausweises/Passes oder Ihrer Geburts- bzw. Heiratsurkunde bei und übersenden das Formular mitsamt Unterlagen unterschrieben an die Meisterprüfungsabteilung der Handwerkskammer Hannover.
Für den Fall, dass der von Ihnen angestrebte Meisterberuf von Ihrem Ausbildungsberuf abweicht, legen Sie bitte Nachweise zum Antrag hinzu, aus welchen hervorgeht, dass Sie im gewünschten Meisterberuf bereits tätig sind (mehrjährige, praktische Gesellentätigkeit in diesem Beruf).
Anrechnungen und Befreiungen
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Sie von Teilen der Meisterprüfung befreit werden, z. B. werden Sie bei einer erfolgreich abgelegten Ausbildereignungsprüfung von Teil IV der Meisterprüfung befreit. Alle weiteren Anrechnungen und Befreiungen klären Sie mit uns am besten in einem persönlichen Gespräch.
Kontakt:
Anette Alberti
Petra Russanoff
Christel Werner
Downloads
- Informationen zur Meisterprüfung (
31 kB) - Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung (
249 kB)
online seit 22. Mrz 2006, aktualisiert am 24. Nov 2011
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