Meister-BaFöG

Wer an einem Meistervorbereitungslehrgang und an der Meisterprüfung teilnimmt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, dem so genannten "Meister-BaFöG". Diese Förderung wird von Beginn des Monats an geleistet, in dem mit dem Vorbereitungsunterricht tatsächlich begonnen wird. Es ist daher empfehlenswert, die Anträge entsprechend früh zu stellen. 


Überblick über die Aufstiegsfördermöglichkeiten  PDF-Datei [10kB]
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