gefahrstoffe
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Gefahrstoffrecht

 Die Herstellung mancher Produkte und die Erbringung verschiedener Dienstleistungen von Handwerksbetrieben ist ohne die Verwendung von Gefahrstoffen nicht möglich. Die Bandbreite reicht von lösemittelhaltigen Anstrichmitteln, Desinfektionsreiniger, Holzstaub bis hin zu asbesthaltigen (Alt-)Produkten. Dabei gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Regelwerken zu beachten, welche die Handhabung, die Lagerung, den Transport sowie die Entsorgung solcher Stoffe und auch Beschränkungen oder Verbote für bestimmte Stoffe im Detail regeln.

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind das Chemikaliengesetz und darauf aufbauend die Gefahrstoffverordnung und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe. Aber auch im Arbeitsschutzrecht sind Vorschriften zum sicheren Arbeiten im Betrieb festgelegt.

Ein Instrument, um mögliche Risiken durch den Umgang mit gefährlichen Stoffen zu erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen zu ergreifen, ist die Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung. Diese Analyse der betrieblichen Arbeitssituation wird zum Beispiel auch für die Benutzung von Werkzeugen, Maschinen und Druckbehälter gefordert (in der Betriebssicherheitsverordnung).

Die Handwerkskammer Hannover informiert und berät Sie gerne auf diesem Gebiet.

Kontakt:

Dr. Annette Hasler

Betriebsberaterin

Tel. +49 511 34859 495

Fax +49 511 34859 432

hasler--at--hwk-hannover.de